Im Luftverkehr steckt der Teufel oft im Detail der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein spektakuläres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine Klausel der Lufthansa zu Fall gebracht, die für zahlende Passagiere eine teure Falle bedeuten konnte. Es geht nicht um Gutscheine im herkömmlichen Sinne, sondern um die Verwendung sogenannter Flugcoupons – und deren Reihenfolge.









