Wegen überhöhter Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt sechs Fluggesellschaften abgemahnt: Air Berlin, Condor, TUI fly, Germanwings, Lufthansa und Germania flatterten blaue Briefe ins Haus, weil sie sofort bei der Buchung – und damit oft viele Monate im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen.
Als klaren Verstoß gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“ kritisiert Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller die Klauseln in den Vertragsbestimmungen als „Bruchlandung“ für Verbraucherrechte: „Der Fluggast trägt zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen. Außerdem verliert er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will.“ Die Verbraucherschützer wollen deshalb auch bei Flugbuchungen Vorauszahlungsgrenzen am Start sehen: Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden. Eine Anzahlungspflicht sei allenfalls dann akzeptabel, wenn auch Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist.
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