Das Urteil, das der Bundesgerichtshof am Dienstag (18. Mai) gesprochen hat, verändert die Reisebranche: Der BGH erklärte nun auch die „enge Bestpreisklausel“ des Buchungsportals Booking.com für ungültig. Hoteliers dürfen ihre Zimmer damit nun selber zu günstigeren Preisen bewerben als Booking.com.
![](https://gourmet-report.de/blog/wp-content/uploads/2015/04/2015-03-28-13.56.54-1024x579.jpg)