Das Urteil, das der Bundesgerichtshof am Dienstag (18. Mai) gesprochen hat, verändert die Reisebranche: Der BGH erklärte nun auch die „enge Bestpreisklausel“ des Buchungsportals Booking.com für ungültig. Hoteliers dürfen ihre Zimmer damit nun selber zu günstigeren Preisen bewerben als Booking.com.
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