In einer (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung im von mir betreuten einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen verbietet das Landgericht Köln der Deutsche Lufthansa AG, im Falle einer Annullierung von Passagieren eine Zuzahlung für eine Umbuchung zu verlangen.
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