Wenn kurzfristig ein Flug ausfällt, sich der Abflug verspätet oder man aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst, ist der Frust groß – und guter Rat gefragt. So ist Flugstress ein Dauerbrenner für Verbraucher. Mit ihrer neuen „Flugärger-App“ bieten das nordrhein-westfälische Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW jetzt eine neue, ganz konkrete Reisehilfe.
WeiterlesenArchiv für den Monat: Oktober 2019
Geld bei Insolvenz zurückholen – Chargeback
Erst Air Berlin, dann Germania und jetzt Thomas Cook. Dazu dann Amoma und Adria Air. Immer wieder kommt es vor, dass Fluggsellschaften, Hotelplattformen aber auch Reiseveranstalter Insolvenz anmelden müssen und den Betrieb einstellen. Als Kunde ist man gleichzeitig gezwunden, den vollen Betrag oder zumindest eine Anzahlung direkt bei der Buchung zu leisten, häufig weit bevor die Leistung, d.h. die Reise oder der Flug, erbracht wird.
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