Pauschalreisen: Nur wer Mängel richtig rügt, bekommt Geld zurück
Bereits am Urlaubsort schriftlich Beschwerde einlegen und per Unterschrift von der Reiseleitung bestätigen lassen – Keine Entschädigungen vor Ort annehmen – Nach der Rückkehr innerhalb von vier Wochen schriftlich beim Reiseveranstalter beschweren und konkrete Preisminderung fordern – Zehn bis 20 Prozent für einen verschmutzten Strand, bis zu 40 Prozent für nächtlichen Lärm