Drohne auf Kreuzfahrt: Welche Reedereien erlauben die Mitnahme? Ein Ratgeber für Drohnenpiloten

Der Traum von spektakulären Luftaufnahmen aus dem Urlaub – etwa von Fjorden, Küstenlandschaften oder malerischen Hafenstädten – ist für viele Drohnenpiloten verlockend. Doch wer eine Drohne mit auf eine Kreuzfahrt nehmen möchte, muss sich frühzeitig über die Regeln informieren. Denn die Unterschiede zwischen den Reedereien sind erheblich – und deutlich strenger als bei vielen Fluggesellschaften.

Drohnen auf Kreuzfahrt

Drohne auf Kreuzfahrt: Ein Ratgeber für Drohnenpiloten

Während im Flugzeug vor allem die Transportvorschriften für Lithium-Akkus zu beachten sind, gelten auf Kreuzfahrtschiffen zusätzlich weitreichende bordinterne Regelungen. Von einem strikten Verbot der Mitnahme bis hin zur Erlaubnis für Landgänge ist alles möglich.

Warum sind Drohnen auf Kreuzfahrten oft verboten?

Die Gründe für die strengen Regeln sind vielfältig und nachvollziehbar. An erster Stelle stehen Sicherheitsrisiken. Eine Drohne könnte abstürzen und Passagiere oder Crewmitglieder verletzen. Ebenso besteht die Gefahr von Sachschäden oder Störungen des Bordbetriebs. Das Fliegen von einem schwankenden Schiff aus ist zudem extrem risikoreich.

Hinzu kommen Datenschutz- und Privatsphärebedenken . Kameradrohnen könnten ungewollt andere Gäste in Bereichen wie dem Pooldeck oder den Restaurants aufnehmen.

Große Reedereien im Vergleich: Mitnahme erlaubt oder verboten?

Die Analyse der aktuellen Bordordnungen und Sicherheitsrichtlinien zeigt ein klares Bild:

Strenges Verbot der Mitnahme

  • AIDA Cruises: Die Mitnahme von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist an Bord nicht gestattet . Die Bordordnung führt Drohnen explizit als verbotene Gegenstände auf.
  • Mein Schiff (TUI Cruises): Auch hier sind Drohnen nicht gestattet .
  • Norwegian Cruise Line: Drohnen werden als verbotene Gegenstände eingestuft.

Mitnahme erlaubt, aber Nutzung strikt eingeschränkt

  • MSC Cruises: Die Mitnahme ist erlaubt, jedoch müssen Drohnen in der Kabine gelagert werden. Die Nutzung an Bord ist strengstens untersagt .
  • Royal Caribbean: Die Mitnahme ist für die Nutzung an Land und außerhalb von Hafenanlagen erlaubt. Drohnen müssen sicher in der Kabine verwahrt werden. Wird eine Drohne an Bord genutzt, wird sie konfisziert und es droht ein Verweis des Schiffes.
  • Costa Kreuzfahrten: Die Mitnahme ist zwar erlaubt, die Nutzung an Bord jedoch verboten.

Diese Unterschiede überraschen viele Reisende erst kurz vor Reisebeginn oder sogar erst an Bord. Wer sein Schiff also mit moderner Technik bestücken will, sollte sich nicht auf Annahmen oder Hörensagen von Bekannten verlassen.

Fazit: Vorbereitung ist alles

Eine Drohne auf einer Kreuzfahrt mitzunehmen, ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Die Reedereien haben oft weitreichende Hausrechte und können die Mitnahme oder Nutzung von Drohnen jederzeit untersagen. Wer seinen Traum vom Drohnenvideo auf See verwirklichen möchte, sollte sich daher rechtzeitig informieren. Eine aktuelle Übersicht zu Drohnen auf Kreuzfahrten sowie weiterführende Informationen zu den Bestimmungen großer Kreuzfahrtanbieter bietet das Portal Drohnen-Camp . Besonders wichtig ist auch die Prüfung der lokalen Drohnengesetze der bereisten Länder – diese können sich von den Bordregeln unterscheiden und weitere Hürden aufstellen.

Statistisches Bundesamt (Destatis): Zahl der Woche 21/2026 – Kreuzfahrtpassagiere in deutschen Häfen
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2026/PD26_21_p002.html

Cruise Lines International Association (CLIA): State of the Cruise Industry Report 2025
https://cruising.org/resources/state-cruise-industry-report-2025

Cruise Lines International Association (CLIA): 2025 Global Source Passenger Market Report
https://cruising.org/resources/2025-global-source-passenger-market-report

Reedereien-Websites (FAQ, Bordordnungen und Sicherheitsrichtlinien), Stand: Mai 2025

Mehr Infos:

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