Fast Food, Gebäck und Popcorn bekommen zu viel Transfett ab!

Künstliche Transfette sind Gift für Herz und Kreislauf. Sie können bei der industriellen Lebensmittelherstellung entstehen, müssen aber nicht, wie das Beispiel Dänemark zeigt. Dort gilt seit 2004 ein Grenzwert und der Markt ist quasi transfettfrei. In Österreich schaut es anders aus, wie ein AK Test zeigt: von 76 Fast Food-Produkten, Backwaren und Popcorn hat jedes fünfte so hohe Transfettwerte, dass es in Dänemark verboten wäre. „Es ist besser als beim letzten AK Test 2005, aber es gibt extreme Werte wie beim neu getesteten Mikrowellen-Popcorn, von dem man am besten die Finger lässt“, sagt AK Ernährungsexpertin Petra Lehner. Die AK fordert erneut einen gesetzlichen Transfett-Grenzwerte so wie in Dänemark.

Ungesunde künstliche Transfette entstehen, wenn Fette für die industrielle Lebensmittelproduktion teilgehärtet werden. So sind sie leichter zu verarbeiten und länger haltbar. Auch durch langes Erhitzen von Fett, etwa beim Frittieren, können sich Transfette bilden. Der Zusammenhang zwischen Transfetten und Herzinfarkt- und Schlaganfall ist wissenschaftlich bewiesen. Ein Croissant zum Frühstück, Pommes und Burger zu Mittag und Mikrowellen-Popcorn am Abend – wer das isst, kann acht Gramm Transfett zuführen, viel zu viel. „Ein Kind sollte nicht mehr als 1,5 Gramm am Tag essen, ein Erwachsener verträgt das Doppelte“, sagt Lehner.

Der AK Test zeigt: Jedes fünfte untersuchte Produkt hat so hohe Transfett-Gehalte, dass es in Dänemark verboten wäre. Dort gibt es einen gesetzlichen Grenzwert von maximal zwei Prozent künstlichem Transfett im Fettanteil eines Produktes. Vor allem neu getesteter Popcorn zeigt fette Ergebnisse: 38 Prozent der acht Mikrowellen-Popcorn haben mehr als 30 Prozent Transfett im Fettanteil. „So hohe Werte haben wir noch nie gemessen“, ist Lehner erstaunt, „mit einer Portion isst man über vier Gramm Transfett, das ist mehr als man am Tag essen soll.“

Die AK hat 2005 erstmals für Österreich Trandsfettdaten von 81 Produkten veröffentlicht. Das alarmierende Ergebnis damals: 27 Prozent wären in Dänemark aus Gesundheitsschutzgründen verboten. Diesmal sind es 22 Prozent. „Dass wir 2005 umfassend informiert haben, hat scheinbar geholfen“, so Lehner.

Die AK fordert einen gesetzlichen Transfett-Grenzwert für Österreich, genauso wie für Dänemark. Das dänische Tranfett-Gesetz wurde kürzlich von der EU-Kommission anerkannt. Bis ein Grenzwert schützt, müssen KonsumentInnen Klarheit haben: eine Auskunftspflicht für Anbieter muss her, z.B. durch ein neues Konsumenteninformationsgesetz. Wenn das Gesundheitsministerium Untersuchungen beauftragt, sollte es die Ergebnisse auch umfassend und nicht anonym – wie derzeit – veröffentlichen, damit KonsumentInnen wissen, was sie bedenkenlos kaufen können oder auch, wo sie sich zurückhalten sollten.

Die AK hat 76 Produkte vom Institut für Ernährungswissenschaften der Uni Wien kaufen und testen lassen: 38 Fast Food (Pommes frites, Burger, Tiefkühlpizzen), 27 Backwaren (Croissants, Topfengolatschen, Schokodonats) 11 Popcorn (für Mikrowelle, vom Kinofbuffet). Gekauft wurde in Supermärkten, bei Fast Food-Anbietern und Kinobuffets.

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