Sofortiger Export-Stopp für Tiermehl gefordert

Aus tierischen Abfällen der BSE-Risikokategorie 3 (Kat 3) hergestellte Tiermehle werden weltweit illegal gehandelt und das mit Wissen der Behörden. Über 30.000 Tonnen wurden allein im Jahr 2005 von führenden Fleischunternehmen aus Deutschland in Nicht-EU-Staaten exportiert. Dort können sie verbotenerweise in die menschliche Nahrungskette gelangen. Das haben Recherchen von foodwatch ergeben, die die Verbraucherrechtsorganisation auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. foodwatch forderte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer auf, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür zu nutzen, diese Exporte von Tiermehl zu stoppen. Die Fleischunternehmen müsse er für die Entsorgung ihrer Abfälle haftbar machen.

Laut EU-Verordnung (1774/2002) dürfen Kat 3-Schlachtabfälle (dazu gehören zum Beispiel Federn, Häute, Klauen, Hörner, Euter, Knochen, Fette, Blut und Gammelfleisch) bzw. daraus gewonnene Tiermehle ausschließlich an Heim-, Pelz- und Zootiere verfüttert oder als Düngemittel verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen sie in die menschliche Nahrungskette gelangen, sei es als Zusatz zu Lebensmitteln oder als Futter für landwirtschaftliche Nutztiere. Voraussetzung für den Export von Tiermehlen in Nicht-EU-Staaten ist ein bilaterales Abkommen, mit dem die Einhaltung der EU-Vorschriften garantiert wird. Zurzeit gibt es nur mit Thailand und Israel solche Abkommen.

„Trotzdem haben namhafte Firmen wie Europas größter Fleischkonzern VION und die PHW-Gruppe, der Deutschlands führender Geflügelproduzent „Wiesenhof“ gehört, Kat 3-Tiermehle in andere Nicht-EU-Staaten exportiert“, stellte Matthias Wolfschmidt, Veterinärmediziner bei foodwatch, fest. Die Recherchen von foodwatch reichen bis nach Vietnam, wo die Einfuhr von Tiermehlen aus der EU ausdrücklich verboten ist. Dort würden die Tiermehle sogar an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert und so in die menschliche Nahrungskette kommen. Die zuständigen Behörden in einigen niedersächsischen Landkreisen genehmigen die nach Ansicht von foodwatch illegalen Exporte. Die Verbraucherrechtsorganisation stellte gestern Strafanzeigen gegen die VION-Tochter SNP, die zur PHW gehörende Gepro, den Düngemittelhändler Beckmann und zuständige Kreisbehörden.

foodwatch fordert den Umgang mit tierischen Abfällen analog der europäischen Abfallgesetzgebung zu regeln. Demnach müssen Unternehmen sowohl für die Herstellung eines Produkts haften als auch für dessen Entsorgung oder Verwertung als Abfall. Die Verantwortung für Computerschrott und Altautos liegt längst bei den Herstellern. „Die Skandale um Schlachtabfälle, Gammelfleisch und Tiermehl werden nur aufhören, wenn die EU klare Abfallregelungen vorschreibt. Sonst ändert sich nichts an den skandalösen Zuständen auf Kosten der Verbraucher“, so Wolfschmidt.

Die Forderungen an die Bundesregierung können alle Bürger unterstützen, indem sie bei einer von foodwatch gestarteten Mitmach-Aktion im Internet unter www.foodwatch.de protestieren.

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