Alfred Biolek und eine Medienagentur streiten um das QS Gütesiegel

Vor dem Kölner Landgericht hat ein Prozess um
einen geplatzten Werbevertrag des Showmasters Alfred Biolek begonnen.
Ende 2005 hatte sich der Fernsehkoch verpflichtet, für das neue – von
der CMA eingeführte – QS Gütesiegel für landwirtschaftliche Produkte
zu werben.

Eine Werbeagentur hatte dem Moderator das QS Siegel als
hochwertiges Gütesiegel für Fleischprodukte angepriesen. Dabei hatte
das Unternehmen verschwiegen, dass das QS Siegel zu diesem Zeitpunkt
bereits umstritten war. Insbesondere die
Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hatte aufgedeckt, dass das
vermeintliche Qualitätsabzeichen nicht hält, was es verspricht. Nach
Ansicht von Foodwatch stellt das Siegel lediglich sicher, dass
gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

Nach der Produktion des Fernsehspots erfuhr Alfred Biolek von
diesen Vorwürfen, kündigte den Vertrag und untersagte die Aufführung
des Spots. Jetzt fordert die Werbeagentur die Produktionskosten für
den angeblich 150.000 EUR teuren Spot ein. „Herr Biolek hatte hier
ein Recht darauf, den Vertrag außerordentlich zu kündigen“, erklärt
Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei
WILDE & BEUGER , die den Showmaster vertritt. „Die
Kritik an dem Gütesiegel ist hier offenbar absichtlich verschwiegen
worden, um Alfred Biolek als Werbeträger gewinnen zu können.“

In der mündlichen Verhandlung vor dem Kölner Landgericht vertrat
auch das Gericht heute die Auffassung, dass das Siegel lediglich das
widerspiegelt, was ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine
Rufschädigung des Moderators sei nicht auszuschließen gewesen. Mit
einer Entscheidung des Gerichts ist voraussichtlich erst in einigen
Wochen zu rechnen.

Mehr Informationen zum QS Gütesiegel Foodwatch Report:
www.foodwatch.de

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