Neues Verbraucherinformationsgesetz: Mehr Schatten als Licht

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) sieht im neuen Verbraucherinformationsgesetz ein nutzloses
Konstrukt. Mit dem Gesetz würden Gammelfleischhändler geschützt,
nicht aber die Verbraucherinnen und Verbraucher. Knackpunkt sei, dass
Behörden künftig Informationen – wenn überhaupt – nur mit großer
zeitlicher Verzögerung und mit Zustimmung der betreffenden
Unternehmen herausgeben könnten.

Gerhard Timm, Geschäftsführer des BUND: „Behörden und Firmen
behalten durch das neue Verbraucherinformationsgesetz viele
Möglichkeiten zur Verschleierung unappetitlicher Fakten. Bund und
Länder meinen wohl, in Deutschland müsse man sich an
Gammelfleischskandale gewöhnen. Andernfalls ist nicht zu erklären,
warum das Gesetz nicht dem Verbraucherschutz Vorrang vor angeblichen
Geschäftsgeheimnissen gibt.“

Der BUND kritisierte, dass Deutschland erneut beim
Verbraucherschutz im Vergleich mit anderen Staaten zurück bleibe.
„Länder wie Dänemark warten nicht darauf, dass Verbraucher sich extra
an Behörden wenden, sondern sie veröffentlichen alle
Kontrollergebnisse – positive wie negative. Das schreckt ab vor
kriminellen Machenschaften und müsste auch uns Vorbild für effektive
Sicherheitsstandards sein“, sagte Timm. Bund und Länder wüssten um
die Wirkungslosigkeit des neuen Gesetzes. Sie seien daher für
künftige Lebensmittelskandale und daraus folgende Gesundheitsschäden
bei Verbrauchern mit verantwortlich.

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