Gammelfleisch-Skandal

Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat
in Berlin seinen Vorschlag erneuert, endlich die Zuständigkeiten für
die Lebensmittelkontrollen neu zu regeln und den Zoll, der über
mobile Kontrolleinheiten verfügt, stärker einzubeziehen. Im Skandal
um Gammelfleisch hatte Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer
die Forderung nach bundesweit einheitlichen Standards bei den
Kontrollen und nach einer Koordinierung durch den Bund bekräftigt.

Nachdem die unterschiedlichen Positionen des
Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer und des bayerischen
Verbraucherministers Werner Schnappauf offen zu Tage getreten sind,
wird die Misere der Lebensmittelkontrolle in Deutschland deutlich.

BDZ-Chef Klaus H. Leprich erklärte in Berlin:
„Das politische Zuständigkeitsgerangel wird auf dem Rücken der
Verbraucher ausgetragen. Denn letztlich darf es nicht um ein
Föderalismusproblem, sondern einzig und allein um die Frage gehen,
wie die Verbraucher in Deutschland wirksam vor derartigen Sauereien
geschützt werden können.“

Immerhin hätten sich in Bayern wiederholt erhebliche
Kontrolldefizite gezeigt. Höhere Strafen anzudrohen und eigenes
Personal abzubauen, seien sicherlich nicht die richtigen Instrumente
zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Um die Verbraucherinnen und
Verbraucher vor kriminellen Fleischhändlern zu schützen, fordert der
BDZ ein Sofortprogramm, das die stärkere Einbeziehung des Zolls
berücksichtigt. Danach sollen grenzüberschreitende Fleischtransporte
unmittelbar an den Drittlandsgrenzen und bundesweite oder EU-weite
Lieferungen beim Transport sowie in den Betrieben durch unvermutete
Kontrollen stärker überprüft werden.

Hierzu erklärte Leprich:
„Der Zoll verfügt mit seinen bundesweit 58 Mobilen Kontrollgruppen
(MKG) über die erforderliche Struktur und über geeignetes Personal,
das ohnehin permanent Warenkontrollen durchführt. Wenn es gewollt ist
und die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, könnte der Zoll die
Kontrolldichte sofort erheblich steigern. Darüber hinaus könnte eine
Kennzeichnungspflicht für Fleischtransporte zielgerichtete Kontrollen
verbessern und den Verbraucherschutz wirksam verbessern. Es bedarf
auch keiner neuen Koordinierungsbehörde. Denn das kann sicherlich das
Zollkriminalamt leisten, das über die erforderlichen Erfahrungen,
Technik und Personal verfügt.“

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