Telefonischer Vertrag wider Willen

Carola Enning von der www.Hausfrauenseite.de beschreibt auf ihrer Site eine sehr unangenehme Erfahrung mit der Welt des Telefon-Marketing. Sie hat Ärger mit e-plus wegen eines Vertrages über eine Mobilfunk-Flatrate „BASE“, den sie nach eigenen Angaben gar nicht abgeschlossen haben kann. Denn an dem Tag, an dem sie angerufen wurde und fernmündlich einen Vertrag abgeschlossen haben soll, war sie gar nicht in Deutschland. So ist es auch nicht überraschend, dass sie einen Brief mit Vertragsunterlagen für Werbemüll hielt und ihn ungeöffnet zum Altpapier beförderte. Dieser Brief wurde Wochen später von ihrem Mann zwar gefunden und geöffnet. Doch da war die Widerspruchsfrist schon abgelaufen und die ersten Rechnungen wurden zugestellt. Was nun folgt, ist ein langer Kampf der BASE-Kundin wider Willen gegen die Instanzen der e-plus-Bürokratie. Und dieser Kampf war bisher nicht sehr erfolgreich. Im Gegenteil, die offenen (und strittigen) Rechnungen wurden sogar der Schufa gemeldet und führten dort zu einem negativen Eintrag – was beispielsweise dazu führt, dass bisher gewährte Dispo-Kredite gestrichen werden. Auch dieser Schufa-Eintrag ist wie das Zustandekommen des Vertrags rechtlich mehr als fragwürdig. Doch was hat man als „kleiner Kunde“ davon, wenn der Vertragspartner in erster Linie kostenpflichtige, aber dennoch ineffiziente Kontaktmöglichkeiten bietet? Die Pressestelle von E-Plus hat mittlerweile auf Rückfrage signalisiert, den „seltenen Einzelfall“ zu überprüfen und der Autorin des Beitrags schnellst möglich zu helfen. Doch kann es angehen, dass die Pressestelle sich zur letzten Anlaufstelle für solche offensichtlichen Missverständnisse entwickelt?

Quelle: www.intern.de

Gourmet-Report kann diese Erfahrung teilen, jedoch war der Anrufer von der Telekom und verkaufte einen DSL Anschluß – gegen unseren Willen!

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