Rechtsberater warnen vor Urlaubsschnäppchen

Wenn die schönsten Wochen des Jahres – die
Urlaubszeit – zum Albtraum werden, gilt es schnell zu handeln. Sobald
Urlauber Reisemängel feststellen, sollten diese nach Angaben des
Deutschen Rechtsanwalt Zentralrufs (DRAZ) sofort dokumentiert,
reklamiert und gegebenenfalls Rechtsansprüche rechtzeitig geltend
gemacht werden. Aber auch im Vorfeld der Reise können die Urlauber
Vorkehrungen treffen, um bei etwaigen Mängeln gewappnet zu sein.

Wer
Reiseunterlagen genauer unter die Lupe nimmt, sich über das Hotel
bereits im Internet informiert und Kopien von Reisedokumenten und
Adressen mit in den Urlaub nimmt, ist vor unliebsamen Überraschungen
besser geschützt.

Bei Rechtsstreitigkeiten wegen Urlaubsreisen spielt die Prävention
eine immer wichtigere Rolle. „Oftmals können Ratsuchende durch eine
rechtzeitige Rechtsberatung vor dem Urlaub bereits Schlimmeres
verhindern. Nur wer schon im Vorfeld seine Rechte kennt, weiß wie er
richtig auf beispielsweise Reisemängel reagieren muss und seine
Forderungen durchsetzen kann“, erläutert DRAZ-Geschäftsführer Michael
Steinmetz.

Für weitergehende Fragen bietet der Deutsche Rechtsanwalt
Zentralruf (DRAZ) Ratsuchenden unter der kostenlosen Telefon-Hotline
0800 / 5009010 rund um die Uhr eine direkte Anwaltsvermittlung an.
Zudem hat DRAZ für alle Ratsuchenden unter der Telefon-Hotline 0900 /
121212 900 (1,99/min aus dem Dts. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen) eine direkte Rechtsberatung eingerichtet.

Gerade in den Sommermonaten verzeichnet der DRAZ einen zunehmenden
Bedarf an Rechtsberatung. Für alle, die sicher gehen wollen, dass der
Traumurlaub auch traumhaft bleibt, nachfolgend acht Präventivtipps
(Eine ausführliche Liste kann kostenlos unter www.draz.net
runtergeladen werden):

1. Prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen wie Prospekttext,
Buchungsbestätigung und AGB genau
2. Informieren Sie sich im Vorfeld über Hotel und länderspezifische
Bestimmungen
3. Nehmen Sie in den Urlaub stets Kopien von Reisedokumenten und
Adressen mit
4. Stellen Sie die Reisemängel fest und vergleichen Sie diese mit den
Prospektangaben
5. Dokumentieren Sie die Reisemängel (Beweissicherung durch Fotos und
Zeugen)
6. Reklamieren Sie Reisemängel sofort nach dem Feststellen bei der
Reiseleitung
7. Machen Sie Rechtsansprüche rechtzeitig – meist innerhalb eines
Monats – geltend
8. Die „Frankfurter Tabelle „gibt Anhaltspunkte für die Minderung des
Reisepreises

www.draz.net

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