Mehr als ein Viertel der untersuchten Frischfleisch-Waren war am angegebenen Ablauftag sogar verdorben – Grund: Zu lange Haltbarkeitsangaben und Kühlvitrinen, die nicht richtig kühlen.
Mehr als ein Viertel (26 Prozent) der von der AK im Juni untersuchten vorverpackten Schweinsschnitzel aus Supermärkten war nach dem Lebensmittelgesetz verdorben. Dazu kommt: Jede fünfte Probe wies bereits eine erhöhte Keimzahl auf, war aber noch nicht zu beanstanden. Nur etwas mehr als die Hälfte (53,3 Prozent) der untersuchten Fleischproben war am Ablauftag noch völlig in Ordnung.
„Schnitzeljagd heißt für viele Konsumenten, dass sie am Freitag ein Schnitzel finden müssen, dass am Sonntag noch frisch ist – das Ergebnis unserer Untersuchung zeigt, dass das oft sehr schwierig ist“, sagt AK Konsumentenschützer Harald Glatz, „Vor allem bei Produkten, die nicht unter Schutzatmosphäre verpackt wurden, ist das Ergebnis heuer noch schlechter als im Vorjahr.“ Der Grund: Die angegebene Haltbarkeitsdauer ist in vielen Fällen völlig überzogen und wird oft sogar noch ausgedehnt. Zudem werden Frischfleisch-Waren in den Supermärkten oft bei zu hohen Temperaturen gelagert. Die AK fordert daher: Hersteller und Verpacker sollen auf den Etiketten realistische Haltbarkeitsdaten angeben, auf die sich die Konsumenten verlassen können. Die notwendigen Kühltemperaturen in den Supermarktvitrinen müssen lückenlos eingehalten werden und die amtliche Lebensmittelüberwachung muss die Einhaltung strenger kontrollieren.
Im Auftrag der AK Wien hat die Lebensmittelversuchsanstalt Blaasstraße im Juni in 15 Wiener Filialen von neun Supermarktketten insgesamt 15 Produkte vorverpackten Frischfleischs eingekauft und am angegeben Ablauftag organoleptisch und mikrobiologisch untersucht.
Mehr als ein Viertel der Fleischproben verdorben
Von den 15 Frischfleischproben waren sechs Produkte unter Schutzatmosphäre verpackt worden, dies war auf den Etiketten angegeben. Neun Produkte waren konventionell verpackt. Die angegebenen Haltbarkeitsdaten lagen ein bis drei Tage ab Kaufdatum. Am Ablauftag waren vier Proben (26,7 Prozent) im Sinne des Lebensmittelgesetzes nicht mehr genusstauglich – alle waren nicht unter Schutzatmosphäre verpackt. Drei Proben (20 Prozent) wurden zwar nicht beanstandet, wiesen aber bereits eine erhöhte Keimzahl auf und acht Proben (53,3 Prozent) waren in Ordnung. Eindeutig besser abgeschnitten haben Produkte, die unter Schutzatmosphäre verpackt waren: Von diesen sechs Produkten waren am Ablauftag fünf nicht zu beanstanden, nur ein Produkt wies eine erhöhte Keimbelastung auf.
In den Kühlvitrinen ist’s zu warm
Die Einhaltung der Kühltemperaturen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Qualität des Fleisches. Werden diese Temperaturen überschritten, verringert sich automatisch die Haltbarkeitsfrist. Die Angaben über die Haltbarkeit auf den Etiketten stimmen daher bei Überschreiten der Lagertemperatur nicht mehr. Der Konsument wird getäuscht. Frischfleisch sollte bei einer Temperatur von zwei bis vier Grad Celsius gelagert werden. Bei der AK Untersuchung wiesen 73 Prozent der Proben eine höhere Kerntemperatur als vier Grad auf, 40 Prozent sogar über sieben Grad – der Höchstwert lag bei 12,7 Grad.
AK fordert Sicherheit für die Konsumenten
Frischfleisch muss auch noch zum angegebenen Verbrauchstag eine ordnungsgemäße Qualität aufweisen.
+ Hersteller und Verpacker müssen realistische Haltbarkeitsdaten angeben und die Waren so lagern, dass sich die Konsumenten auf diese Daten auch verlassen können.
+ Die notwendigen Kühltemperaturen in Supermarkt-Vitrinen und die Kerntemperaturen der in den Vitrinen gelagerten Produkte müssen eingehalten werden.
+ Die Einhaltung der Vorschriften der Lebensmittelhygieneverordnung bezüglich der Lagertemperaturen muss im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung verstärkt kontrolliert werden, die vorgesehenen Sanktionen nach dem Lebensmittelgesetz bei festgestellten Verstößen müssen entsprechend wirkungsvoller werden.