Warum in Deutschland bleiben, wenn man Homeoffice hat und die Kinder nicht in die Schule müssen? Da bietet sich eine Ferienwohnung im Ausland, möglichst da, wo eine niedrige Inzidenz und relativ normales Leben herrscht, an. Und eine zusätzliche Reisekrankenversicherung für Aufenthalte bis zu acht Wochen hat man ja meist sowieso.
Nur sind viele dieser Reisekrankenversicherungen derzeit nicht gültig. Überrascht war unser Autor, als er eine Rechnung bei der AXA einreichte, da er auf einer Kanaren-Kreuzfahrt krank wurde und er zum Bordarzt musste. Ist ja kein Problem, man ist versichert.
Nein, man ist nicht versichert, belehrte die AXA: „Ab 20. Dezember 2020 gilt für die Kanarischen Inseln eine Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes.
§ 11 Allgemeine Einschränkungen/Ausschluss des Versicherungsschutzes
f) Reisen, welche die begünstigte Person unternimmt, nachdem das Auswärtige Amt den deutschen Bürgern von der Reise in das betreffende Land oder Gebiet abgeraten hat.
Auf der Grundlage dieser Informationen sind wir nicht in der Lage, Ihnen die Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Schadenfall zu erstatten,“ so die AXA im Ablehnungsschreiben.
Das Auswärtige Amt informiert hier. In der Tat steht dort über Spanien:
„Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Asturien, Extremadura, Kantabrien, Kastilien-Léon, Kastilien-La Mancha, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland, in die Exklaven Ceuta und Melilla sowie auf die Kanarischen Inseln wird derzeit gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gemeinschaften Galicien, Valencia, Murcia sowie auf die Balearen wird weiterhin abgeraten.“
Eigentlich wird fast überall abgeraten!
Hätte der Autor eine schlimme Krankheit bekommen, hätte es teuer werden können!
Es gibt aber auch Versicherer, die diese Klausel nicht haben. So steht zum Beispiel bei der HUK-Coburg: „Wir leisten nicht bei Krankheiten, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen sowie Todesfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen verursacht wurden. Ein Kriegsereignis ist/war dann vorhersehbar, wenn das Auswärtige Amt von Deutschland vor Antritt der Reise eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Terroristische An-schläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
Tipp: Gucken Sie sich erst die Bedingungen Ihrer Reisekrankenversicherung an, bevor Sie zur Zeit eine Reise buchen!
Travel Dealz hat sich der Problematik angenommen und gibt gute Empfehlungen!
Zusammenfassung
Viele Reisekrankenversicherungen sind derzeit nicht gültig. Überrascht war unser Autor, als er eine Rechnung bei der AXA einreichte, da er auf einer Kanaren-Kreuzfahrt krank wurde und er zum Bordarzt musste …