Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Ein Hochfahren betrieblicher Tätigkeiten kann daher nicht ohne ein (über das bisherige und vorherige Maß hinausgehendes) Hochfahren des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz erfolgen.
Ergänzend zu den Vorschlägen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands für ein verantwortungsvolles Wiederhochfahren in Zeiten der Corona-Pandemie hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) entsprechende Kriterien in einer Praxishilfe zusammengestellt, die, sobald Lockerungen in Kraft treten, eingehalten werden müssen.
Entstanden ist somit eine wissenschaftlich fundierte, aber zugleich auch eine praxisnahe, verständliche und umsetzbare Handreichung. Die BGN unterstützt aktiv die Betriebe bei der Umsetzung dieser Kriterien.
Zudem bietet die Corona-Website der BGN (www.bgn.de/corona) zahlreiche Informationen, Handlungshilfen, Fragen und Antworten sowie Plakate und Flyer. So dynamisch die Entwicklung der Corona-Pandemie nach wie vor ist, so lebendig ist auch diese Website. Sie wird regelmäßig aktualisiert, lebt aber auch von den Erfahrungen und Ideen der Branche. „Wir wünschen uns deshalb einen aktiven Input der Branche, gleich ob Beschäftigte oder Unternehmerinnen und Unternehmer“, so Dirk Ellinger, Vorstandsvorsitzender der BGN und Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.
Summary
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Ein Hochfahren betrieblicher Tätigkeiten kann daher nicht ohne ein Hochfahren des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz erfolgen.