Flug Nebenkosten

Irren ist menschlich – sollte man denken. Doch wer einen Flug im Internet bucht, sollte genau hinschauen. Das ZDF-Magazin „Frontal21“ hat jetzt enthüllt, dass viele Fluggesellschaften ihren Kunden den Rücktritt vom Flug schwer machen – Gebühren werden gar nicht oder nur teilweise erstattet.

Was die wenigsten Fluggäste wissen: auch wer seinen Flug nicht antritt, hat das Recht auf Rückzahlung bereits entrichteter Flughafengebühren, Sicherheitsabgaben und Landezuschläge. „Wenn Passagiere nicht eingecheckt haben, werden für sie auch keine Entgelte erhoben“, unterstrich Eberhard Elie von den Berliner Flughäfen im Frontal21-Bericht. Wer also seinen Flug storniert, verursacht keine Nebenkosten und muss diese erstattet bekommen.

Viele Fluggesellschaften setzen derweil darauf, dass sich Flugggäste ihrer Rechte gar nicht im Klaren sind. Nur 3 von 12 getesteten Airlines weisen in Ihren Buchungsmasken auf dieses Fluggastrecht hin.

Unterdessen griff Prof. Ronald Schmidt die Airlines scharf an. Es sei, so sagte der Lehrbeauftragte der Technischen Universität Dresden, eine Frage des kaufmännischen Anstandes, dass ein Luftfahrtunternehmen die Teile des Flugpreises, auf die der Gast einen Anspruch hat, unaufgefordert zurückzahle.

Frontal21 weist auch Billigflieger-Kunden darauf hin: wer einen Flug bucht und diesen nicht antreten kann, sollte die Nebenkosten wie Flughafengebühren, Sicherheitsabgaben und Landezuschläge zurückverlangen.

Begründung: die Gebühren und Steuern fallen für Serviceleistungen des Flughafens nur dann an, wenn der Fluggast die Maschine besteigt. Tut er dies nicht, werden auch keine Gebühren fällig.

Ein besonderes Augenmerk sollten Fluggäste auch auf Stornogebühren legen: manche Fluggesellschaften verlangen für die Umbuchung des Fluges eine Gebühr. Air Berlin berechnet beispielsweise 25 Euro für Änderungen des Tickets. Diese Gebühr ist zulässig – und gleichwohl schmerzhaft für denjenigen, der bei der Buchung einen Fehler macht oder wegen Krankheit nicht in den heiß ersehnten Urlaub starten kann.

Stand: 2.Juni 2006

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