Umsatzsteuer-Urteil des BFH

Per E-Mail hat sich der PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND e.V. an das
Bundesfinanzministerium und die für Steuerfragen zuständigen
Bundestagsabgeordneten aus den einzelnen Fraktionen gewandt. „Wir brauchen
dringend Klarheit“, schreibt Bundesgeschäftsführer Wolfgang Finken darin.

Finken zielt auf das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur
Umsatzbesteuerung eines Partyservice-Betriebes ab. Das Gericht hatte die
Messlatte für einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent deutlich
erhöht. Denn der gilt nur noch für einfache, standardisiert zubereitete
Speisen.

Allerdings sieht Wolfgang Finken Grund zur Klage: „Die genauen Einzelheiten
stehen nicht fest. Deshalb sind sowohl viele unserer Mitglieder als auch
zahlreiche Steuerberater, zu denen wir in Kontakt stehen, äußerst ratlos und
irritiert.“ Aus Sicht des Partyservice-Bundes Deutschland fehlen eindeutige
Definitionen von Begrifflichkeiten wie vor allem den „einfachen,
standardisiert zubereiten Speisen“. Der Bundesgeschäftsführer fragt: „Wo
fängt einfach, standardisiert Zubereitetes an und wo hört es auf? Wer zieht
an welcher Stelle die Grenzen?“

Die aktuellen E-Mails hat der PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND genutzt, um
auch noch einmal zu unterstreichen, dass er einen ermäßigten
Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Speisen generell begrüßen würde.
Damit befindet er sich auf einer Wellenlänge mit dem Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband.

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