Eier aus konventioneller Käfighaltung sind EU-weit verboten

Ab 1. Januar 2012 wird es in der EU nicht mehr erlaubt sein, Eier aus konventionellen Käfighaltungen zu vermarkten. Deutschland hatte die Batterie-Käfighaltung bereits zwei Jahre früher abgeschafft als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre – zum Stichtag 1. Januar müssen alle EU-Staaten nachziehen. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Zu dem europaweiten Verbot gehört, dass Eier von Legehennen, die in konventionellen Käfigen gehalten werden, weder innerhalb des Binnenmarktes noch national vermarktet werden dürfen, auch nicht in verarbeiteten Lebensmitteln. Das Verbot, Legehennen in konventionellen Käfigen zu halten, ist aus Sicht der Bundesregierung ein großer Fortschritt für den Tierschutz in ganz Europa. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen den Ausstieg aus der konventionellen Legehennenhaltung fristgerecht bis Ende 2011 vollziehen. Eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts muss in ganz Europa gewährleistet werden – notfalls durch Strafzahlungen an jene Mitgliedsstaaten, die sich nicht an EU-Recht halten.

Zahlreiche Verbesserungen beim Tierschutz
2012 stehen konkrete Verbesserungen für den Tierschutz in Deutschland an. So soll das nationale Tierschutzrecht geändert werden. Darin sind wesentliche Verbesserungen in unterschiedlichen Bereichen der Nutztierhaltung vorgesehen. Dazu gehört der Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz zur Kennzeichnung von Pferden mit Schenkelbrand soll gestrichen werden. Das Qualzuchtverbot wird neu formuliert: Das BMELV plant ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollen Halter von Nutztieren zu Erwerbszwecken künftig bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen werden und müssen Kontrollsysteme etablieren. Verbessert wird im Tierschutzgesetz zudem der Schutz von Versuchstieren. Dabei wird es beispielsweise erstmals gesonderte Regelungen für Primaten geben: Zentraler Bestandteil ist ein grundsätzliches Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Besondere Regelungen für mehr Tierschutz werden speziell in Bezug auf die Durchführung von Tierversuchen eingeführt. EU-weit wird auf diese Weise ein einheitlicher Standard zum Schutz der Versuchstiere auf hohem Niveau eingeführt. Über diese Maßnahmen hinaus prüft das Bundeslandwirtschaftsministerium ein vom Bundesrat gefordertes Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkusbetrieben im Tierschutzgesetz sofern andere Maßnahmen wie das von den Ländern initiierte Zirkustierregister nicht greifen sollten.

Der Tierschutz soll zudem für die Verbraucher in Deutschland transparenter werden: Auf europäischer Ebene setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Einführung eines europäischen Tierschutz-Labels ein – ähnlich dem Biosiegel. Damit sollen die Verbraucher Produkte klar erkennen können, bei deren Erzeugung deutlich höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten worden sind.

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