Magazin Reader’s Digest gibt Tipps, wie man den richtigen Handwerker findet und welche Rechte der Verbraucher hat
Wenn der Wasserhahn im Bad erneuert werden soll, die Heizung nicht mehr läuft oder der Parkettboden plötzlich Risse hat, ist ein Handwerker nötig. Aber welcher ist der Beste und wie kann man sich vor überteuerten Rechnungen schützen? Das Magazin Reader’s Digest gibt in seiner April-Ausgabe zahlreiche Ratschläge – von der Planung über den Kostenvoranschlag bis zur Kontrolle während der Arbeiten und möglichen Reklamationen. Grundsätzlich gilt: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, sollte man sich vor der Auftragserteilung ausgiebig erkundigen.
Das beginnt bereits bei der Frage, welcher Handwerker den Auftrag erhält. „Am besten sind immer noch persönliche Empfehlungen“, sagt Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Wenn möglich, sollte man also im Freundes-, Bekannten- oder Kollegenkreis nach Erfahrungen mit bestimmten Handwerksbetrieben fragen.
Bewertungsportale im Internet wie www.kennstdueinen.de oder www.bestes-handwerk.de sowie in Österreich www.meinbauprofi.at helfen nur bedingt weiter, weil dort bisher nur wenige Betriebe aufgelistet sind. Im Zweifelsfall bleibt nur der Blick ins Branchen- oder Telefonbuch. „Fragen Sie nach Referenzen, wenn Sie einen Betrieb kontaktieren“, rät Verbraucherschützer Hagen.
Besonders wichtig ist die Einholung von Kostenvoranschlägen. Darin sollten die Firmen alle wichtigen Einzelposten wie Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten, die veranschlagte Arbeitszeit, den Materialbedarf, die Kosten, Mehrwertsteuer, anfallende Fahrt- und Nebenkosten sowie ein Datum nennen, bis zu dem dieses Angebot gilt. Wer als Kunde auf der Basis dieser Informationen den Auftrag erteilt, kann dennoch nicht verhindern, dass die Schlussrechnung am Ende womöglich höher ausfällt. „Eine Differenz von zehn Prozent müssen Sie in Kauf nehmen“, sagt Michael Bier, Jurist bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Bei Mehrkosten von etwa 20 Prozent muss der Betrieb den Auftraggeber informieren, der in diesem Fall ein Kündigungsrecht hat.
Wer einen Handwerker in der Wohnung oder im Haus benötigt, sollte diese Aktion falls möglich frühzeitig organisieren. Zum einen kann ein Auftrag in der Nebensaison – zum Beispiel muss der Bau der neuen Terrasse nicht unbedingt im Frühjahr, sondern kann auch im Herbst erfolgen – durchaus preiswerter sein. Zum anderen ist gerade bei größeren Projekten, an denen mehrere Handwerker beteiligt sind, eine sorgfältige Zeitplanung besonders wichtig. Außerdem müssen ganz praktische Fragen geklärt werden: Wo dürfen die Handwerker ihre Pause machen, wo finden sie einen Wasseranschluss, wer ist während der Arbeiten als Aufsicht im Haus?
Ein neuer Trend ist die Auftragsvergabe via Internet. Bei solchen Handwerker-Auktionen wie bei www.my-hammer.de, www.undertool.de oder www.my-hammer.at bzw. www.goldeneshandwerk.at schreibt der Kunde seinen Auftrag aus und gibt einen Maximalpreis vor. Interessierte Handwerker können dann bieten, und der Kunde hat nach Abschluss der Arbeiten Gelegenheit, die von ihm beauftragte Firma zu bewerten.
Trotz der besten Planung kann es bei der Ausführung Pannen geben. Wer etwas reklamieren will, muss dies sobald als möglich tun. Sollte es sich um wesentliche Mängel handeln, ist es ratsam, die Abnahme der Arbeiten zu verweigern und dem Handwerker eine Frist zu setzen, in der er den Schaden beseitigen kann.
Darüber hinaus wird empfohlen, die Rechnung erst nach Erledigung aller Arbeiten komplett zu bezahlen und im Fall einer Reklamation zunächst nur einen Teilbetrag zu überweisen. Sollten die Mängel erst später entdeckt werden, hat der Verbraucher dennoch das Recht auf seiner Seite, weil der Handwerker zwei Jahre für seine Arbeit haften muss; bei Bauarbeiten gilt sogar eine Frist von fünf Jahren. Im Zweifelsfall sollte man sich aber an die Beschwerdestelle der örtlichen Handwerkskammer wenden.
Weitere Ratschläge gibt es in der neuen Ausgabe des Magazins Reader’s Digest. Dabei wird auch erklärt, welche Arbeiten sich auf keinen Fall für die „do-it-yourself“-Methode eignen.