Ob schadstoffbelastete Paprika aus Spanien oder weit gereiste Kiwis aus Neuseeland – Verbraucher, die solche Produkte von vorneherein meiden wollen, haben häufig das Nachsehen. Beim Kauf von Obst und Gemüse wird die Kundschaft oft nicht korrekt über die Herkunft informiert: Acht von zehn Händlern verstoßen gegen die vorgeschriebene Kennzeichnung des Ursprungslandes – so das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW. Entweder fehlt die vorgeschriebene Herkunftskennzeichnung komplett, oder die Angabe auf dem Hinweisschild an der Ware stiftet Verwirrung. „Verbraucher haben jedoch ein Recht auf eine exakte Angabe der Herkunft. Nur so können sie eine für sie richtige Kaufentscheidung treffen“, rügt Klaus Müller, Verbraucherzentrale NRW, die nachlässige Praxis des Handels.
88 Obst- und Gemüsestände in vier nordrheinwestfälischen Städten – auf Wochen- und in Supermärkten, bei Discountern und Einzelhändlern sowie in Bio-Läden – hatten die Verbraucherschützer Ende letzten Jahres hinsichtlich der Herkunftsangabe an und auf der frischen Ware im Visier. Fünf Mängel pro Händler stießen ihnen im Schnitt bei ihrem Check ins Auge. Am häufigsten – nämlich bei 284 Obst- und Gemüseangeboten – war keine Herkunftskennzeichnung – weder auf einem Schild noch auf der Ware – zu finden. In 62 Fällen ließ sich die Abstammung von Äpfeln, Birnen und Co. nicht feststellen, da auf dem Hinweisschild ein anderes Ursprungsland als auf der Ware angegeben war. Kopfzerbrechen bereitete den Testern aber auch, wenn auf einem Hinweisschild gleich mehrere Export-Länder prangten (26-mal), Länderkennzeichnungen in fremder Sprache (15-mal) oder mit unbekannten Abkürzungen (4-mal) versehen waren. „Verbraucher dürfen mit Blick auf das muntere Herkunfts- und Kennzeichnungs-Allerlei jedoch während ihres Einkaufs nicht Rätselraten. Bei Obst- und Gemüsesorten ist die Herkunftsangabe – bis auf einige Ausnahmen – vorgeschrieben. Die Händler sollten deshalb ihr Personal besser schulen und für eine einwandfreie Präsentation ihres Sortiments sorgen“, fordert NRW-Verbraucherzentralen-Chef Müller Händler auf, stärker die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und zu anderen Verstößen gegen geltendes Lebensmittelrecht gibt’s weitere Informationen im Internet unter www.vz-nrw.de/etikettenschwindel