Europäischer Gerichtshof bestätigt EU-Schutz
für „Bayerisches Bier“
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit Urteil vom heutigen Tage den Schutz der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als in der gesamten EU geschützte geografische Angabe (g.g.A.) bestätigt. Die im Jahre 2001 auf Beschluss des Rates der Europäischen Union erfolgte Eintragung dieser Bezeichnung in das EU-Register der geschützten geographischen Angaben ist dem Urteil zufolge wirksam.
Zu diesem Urteil ist es aufgrund einer Vorlage des Berufungsgerichts von Turin an den EuGH in einem Verfahren des Bayerischen Brauerbundes gegen die niederländische Bavaria Brauerei gekommen, in dem es um ein Verbot der Verwendung verschiedener Bavaria-Marken durch die Bavaria Brauerei in Italien geht.
Nach den Worten des EuGH dürfen diese Bavaria-Marken in Anbetracht des Schutzes der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ nur dann weiter benutzt werden, wenn sie in gutem Glauben eingetragen worden sind und wenn sie die Verbraucher nicht irreführen.
Dies zu entscheiden, ist Sache des italienischen Gerichts. Das erstinstanzliche Gericht in Turin hatte in seinem Urteil im November 2006 bereits festgestellt, dass die Bavaria-Marken den italienischen Konsumenten über die geografische Herkunft täuschen, und ihren weiteren Gebrauch untersagt. Das Turiner Berufungsgericht wird nun unter Berücksichtigung der Feststellungen des EuGH dieses Urteil überprüfen.
Michael Weiß, Präsident des Bayerischen Brauerbundes zeigt sich sehr erfreut, diesen großen Erfolg für die bayerische Brauwirtschaft nach langjährigen harten Auseinandersetzungen erzielt zu haben. Diese Entscheidung sei einen wichtiger Meilenstein für die künftige Entwicklung, insbesondere für den Export von „Bayerischem Bier“. Mit seinem Urteil stärkt der EuGH erneut das kulinarische Erbe Europas und stellt „Bayerisches Bier“, in eine Reihe mit anderen traditionellen regionalen Spezialitäten wie Champagner, Parmaschinken, Südtiroler Speck und Nürnberger Bratwürste.