Wahaha gewinnt gegen Danone

Wahaha gewinnt gegen Danone

Der seit 3 Jahren schwelende Streit zwischen den zwei
Getränke-Giganten Wahaha aus China und Danone, der weltweit zu einer
Reihe von Gerichtsverfahren geführt hat und als der grösste
internationale Rechtsstreit seit der Reform und Öffnung Chinas gilt,
wird voraussichtlich mit dem letzten Urteilsspruch des schwedischen
Schiedsgerichtshofs, der von beiden Parteien in Ruhe herbeigesehnt
wird, zu einem Abschluss kommen. Wahaha hat sich bisher bei einer
Vielzahl von weltweiten Prozessen gegen Danone als klarer Sieger
hervorgetan und alle 21 Verhandlungen für sich entscheiden können.

Die Danone-Wahaha-Fehde

Danone teilte seinem zehnjährigen Joint-Venture-Partner Wahaha im
April 2006 mit, dass letztere Partei aufgrund der Eingehung von
Kooperationsvereinbarungen mit Drittunternehmen ausserhalb des
Gemeinschaftsunternehmens selbst eine Vertragsverletzung begangen
habe und diese ausserdem in direktem Widerspruch zu den Interessen
Danones stehe. In seinem Bemühen, eine Einigung zu erzielen, schlug
Danone vor, 51 % der Anteile an Wahahas sogenannten
Non-Joint-Ventures zu einem Preis von 4 Milliarden RMB, der dem
Nettovermögenswert der angeschlossenen Unternehmen entspricht, zu
erwerben. Der tatsächliche Eigenkapitalwert dieser Unternehmen betrug
im Jahr 2006 allerdings 5,6 Milliarden RMB und ihr kumulierter
Jahresgewinn lag für diesen Zeitraum bei 1,04 Milliarden RMB.

Wahaha entschied sich dafür, dass Angebot Danones nicht zu
akzeptieren, was im Umkehrschluss dazu führte, dass sich beide
Parteien hinsichtlich der Akquisitionen in einer Sackgasse
wiederfanden. Danone führte dann im Mai 2007 auf offiziellem Wege ein
Gerichtsverfahren herbei, in dessen Rahmen man behauptete, der Aufbau
von Non-Joint-Ventures sowie die illegale Nutzung des
„Wahaha“-Markenzeichens stelle einen schwerwiegenden Verstoss gegen
das Wettbewerbsverbot dar. Beide Parteien waren in der Folge in etwa
10 Rechtsstreitigkeiten innerhalb und ausserhalb Chinas verwickelt,
die bis heute allesamt zu Wahahas Gunsten entschieden wurden.

Am 30. Dezember 2008 erliess der Oberste Gerichtshof der
britischen Jungferninseln (High Court of British Virgin Islands)
einen formellen Entscheid, auf dessen Grundlage alle vorher zu
Gunsten von Danone erteilten Erlässe, die die Einfrierung von
Vermögenswerten sowie Konkursverfahren betreffen, widerrufen wurden.
Im Rahmen des Konkurseröffnungsbeschlusses erklärte der zuständige
Richter, Danones Anwalt habe das Gericht getäuscht und diesem
Informationen vorenthalten. Ausserdem seien die die Einfrierung von
Vermögenswerten und Konkursverfahren betreffenden Erlässe in
Abwesenheit der Gegenpartei erteilt und dem Gericht sei daher keine
Verteidigungsschrift vorgelegt worden. Davor hatte der „Suqian
Intermediate People’s Court“ in der chinesischen Provinz Jiangsu
bereits im November 2008 entschieden, dass es KPMG als Danones
Stellvertreter nicht erlaubt sei, Übernahmeverfügungen innerhalb
Chinas auszustellen. Dieser Vorgang kam ausserdem einer
Rechtsverletzung gegenüber Wahaha gleich.

Am 3. Februar 2009 wies ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien
ausserdem Danones Klage ab, im Rahmen derer das Unternehmen
Beschuldigungen nicht nur gegenüber der Ehefrau und der Tochter des
Vorsitzenden der Wahaha Group, Zong Qinghou, machte, sondern auch
gegenüber zwei weiteren Unternehmen, die in keinerlei Beziehung zu
Danone standen. Das Gericht entschied darüber hinaus, dass der Streit
zwischen Danone und Wahaha in China beizulegen sei.

Weitere Klagen von Danone gegen Wahaha in Italien und Frankreich
wurden von den zuständigen Gerichten zurückgewiesen und eine
zusätzliche Serie von Prozessen in China von Danone gegen Zong
Qinghou und Wahahas Non-Joint-Ventures blieb ebenfalls erfolglos.

Angemessene Non-Joint-Ventures von Wahaha

Die Grundlage für die Existenz von Wahahas Non-Joint-Ventures,
die Eigentümerschaft des „Wahaha“-Markenzeichens sowie das
Wettbewerbsverbot allgemein stellen die Kernpunkte des Disputs
zwischen Danone und Wahaha dar.

Wahaha unterbreitete Danone 1996 eine Liste mit zehn
Tochtergesellschaften, von denen Danone nach eingehender Prüfung vier
auswählte. Auf dieser Basis tätigten Jinja Investments Pte Ltd. (ein
in Singapur ansässiges Gemeinschaftsunternehmen von Danone Asia Pte
Ltd und Hong Kong Peregrine Investment, bei dem Danone der
Mehrheitsaktionär ist), Hangzhou Wahaha Group Co., Ltd. und Zhejiang
Wahaha Industrial Holdings Ltd. gemeinsame Investitionen, um fünf
verschiedene Gemeinschaftsunternehmen mit einer jeweiligen
Beteiligung von 51 %, 39 % und 10 % zu bilden. Im Jahr 1998
veräusserte Hong Kong Peregrine seinen Anteil an Jinja Investments an
Danone, infolgedessen Danone zum Alleinaktionär von Jinja Investments
aufstieg und nunmehr eine Beteiligung von 51 % an den
Gemeinschaftsunternehmen hielt. Anstatt einer kompletten Übernahme
von Wahaha durch Danone kooperierten beide auf Basis eines
Gemeinschaftsunternehmens weiter, was letztlich dazu führte, dass
Wahaha unabhängig bleiben und seine Non-Joint-Ventures von 1996 an
weiterexistierten und sich weiterentwickeln konnten. Alle relevanten
Geschäftsvorgänge von Wahahas Joint-Ventures und Non-Joint-Ventures
wurden in vollem Umfang und nach bestem Wissen im Rahmen einer
Unternehmensprüfung von PricewaterhouseCoopers, ein von Danone
bestelltes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, offengelegt. Derweil hat
Danone im Laufe der 11-jährigen Kooperation einen speziellen Finance
Director damit beauftragt, den Hauptfirmensitz der Wahaha Group
aufzusuchen und die Finanzinformationen des Unternehmens vor Ort zu
überprüfen.

Gemäss geltendem Recht ist Wahaha Eigentümer des Markenzeichens

Hinsichtlich der Eigentümerschaft des „Wahaha“-Markenzeichens
haben Danone und Wahaha sukzessiv drei relevante Verträge
unterzeichnet.

Im Jahre 1997 unterzeichneten beide Parteien vor dem Hintergrund
der Abtretung des „Wahaha“-Markenzeichens an die
Gemeinschaftsunternehmen eine Transfervereinbarung. Das „State
Trademark Office“ verweigerte dem Vorgang allerdings die Genehmigung.

Aus diesem Grund haben beide Parteien im Jahre 1999 eine das
Markenzeichen betreffende Lizenzvereinbarung unterzeichnet. Nach
gültigem Recht kann ein und derselbe Gegenstand allerdings nicht
gleichzeitig transferiert und vom gleichen Besitzer an Andere
lizenziert werden. Die Unterzeichnung und Erfüllung der
Lizenzvereinbarung hinsichtlich des Markenzeichens war deshalb als
Einverständniserklärung beider Parteien zu verstehen, über die vorher
abgeschlossene Transfervereinbarung hinwegzusehen und diese für
ungültig zu erklären. Die „Wahaha“-Marke blieb damit Eigentum der
Wahaha Group und den Gemeinschaftsunternehmen stand lediglich ein
Nutzungsrecht zu.

Im Oktober 2005 unterzeichneten beide Parteien den ersten Zusatz
der Lizenzvereinbarung hinsichtlich des Markenzeichens, in dessen
Rahmen Partei A (Hangzhou Wahaha Group Co., Ltd.) als der
rechtmässige Inhaber des Markenzeichens bestätigt wurde. Ferner sah
die zweite Bestimmung des Zusatzes ausdrücklich vor, dass
verschiedenen, im fünften Anhang der Lizenzvereinbarung aufgeführten
Tochtergesellschaften von Wahaha sowie weiteren Tochterfirmen von
Wahaha (als „lizenzierte Wahaha-Unternehmen“ bezeichnet), die
entweder von Partei A oder seinen angeschlossenen Unternehmen nach
der Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung gegründet wurden, ebenfalls
ein Nutzungsrecht am Markenzeichen zustehe und die Erteilung einer
Nutzungsgenehmigung von nur einer Partei dafür ausreichend sei. Die
im Vertragszusatz aufgeführten „lizenzierten Wahaha-Unternehmen“ sind
als Non-Joint-Ventures zu verstehen.

Entsprechend der zugehörigen Akten gehört das
„Wahaha“-Markenzeichen somit Wahaha, während den Non-Joint-Ventures
ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Neue Unternehmen und Firmenübernahmen

An dieser Stelle kommt das Wettbewerbsverbot ins Spiel. Im Zuge
der Marktexpansion fehlten den Gemeinschaftsunternehmen zum damaligen
Zeitpunkt die nötigen Kapazitäten. Im Hinblick darauf regte Wahaha
erhöhte Investitionen für den Bau zusätzlicher verbundener
Fliessbänder an, wohingegen Danone von Wahaha forderte, die
Produktverarbeitung für die Gemeinschaftsunternehmen an
Zuliefererbetriebe auszulagern. Wahaha war sich allerdings über die
Mängel hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Zuliefererbetrieben für
die Produktverarbeitung bewusst: Einerseits waren diese einfach
nicht in der Lage, dem Produktionsbedarf gerecht zu werden, und
andererseits war eine optimierte Qualitätskontrolle nur schwer
realisierbar. Demzufolge war Wahaha gezwungen, Non-Joint-Ventures zu
bilden, um dem Produktionsbedarf wie von Danone empfohlen gerecht zu
werden. Als sich die Non-Joint-Ventures weiterentwickelten, befanden
sich die Gemeinschaftsunternehmen nach wie vor das ganze Jahr über
in vollem Betrieb und ihre Produktionskapazität überstieg 100 %.
Wahaha vertritt den Standpunkt, dass die Existenz und der Betrieb
der Non-Joint-Ventures Danones Interessen in keiner Weise
beeinträchtigt haben, sondern den Gemeinschaftsunternehmen sogar zu
Gute gekommen ist.

In den 11 Jahren seit 1996, hat Danone weniger als 1,4 Milliarden
RMB in die mit Wahaha eingegangenen Gemeinschaftsunternehmen
investiert, über diesen Zeitraum hinweg aber bis zum Jahre 2007
Gewinne in Höhe von 3,554 Milliarden RMB erhalten. Im Grunde genommen
kann sich jedes einzelne Joint-Venture-Programm daher mit einer
Kapitalrendite von etwa 40 % pro Jahr rühmen.

Auf der Gegenseite hat Danone mehrere starke Konkurrenten von
Wahaha übernommen, darunter Robust, Huiyuan und Shanghai Maling
Aquarius, und hat seinen Geschäftsführer Qin Peng zum Vorsitzenden
bei Robust ernannt. Aufgrund dieser Tatsache hat Wahaha seine
Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass Danone es versäumt
habe, der im Joint-Venture-Vertrag vorgesehenen Verordnung „gemeinsam
Märkte innerhalb und ausserhalb Chinas zu erkunden“ gerecht zu werden
und stattdessen lediglich einen Gewinnanteil aus dieser
Zusammenarbeit erwarte. Aufgrund der Marketingstrategie von Robust,
die in vollem Umfang auf Wahaha ausgerichtet ist, sieht Wahaha Robust
als seinen grössten Rivalen.

Zwischen Dezember 2007 und April 2008 konnten Danone und Wahaha
unter Mitwirkung der chinesischen und französischen Regierungen
einmalig zu einer friedlichen Einigung gelangen. Der von Danone
gemachte Vorschlag, seine Anteile an den Gemeinschaftsunternehmen für
50 Milliarden RMB an Wahaha zu verkaufen (dieses Preisangebot wurde
letzten Endes auf etwa 20 Milliarden RMB reduziert) wurde allerdings
von Wahaha abgelehnt. Die von Danone gebotenen 4 Milliarden RMB für
den Kauf von Anteilen an den Non-Joint-Ventures wurden auf Grundlage
des Nettovermögens kalkuliert, wobei die Berechnung der Beteiligungen
seitens des Verkäufers auf Gesamtgewinn, Cashflow der Joint-Ventures
und Non-Joint-Ventures im Jahre 2006 sowie auf dem von Finanzexperten
errechneten Kurs-Gewinn-Verhältnis beruhte.

Nachdem die Verhandlungen zu einem Abbruch führten, wendeten sich
beide Parteien erneut an die Gerichte. Bis heute wurden in allen
Verfahren in China und im Ausland gegen Danone entschieden. Zong
Qinghou, der Vorsitzende der Wahaha Group, verfasste zu Beginn der
Danone-Wahaha-Fehde ein öffentlichen Brief an Danone: „Wir
verabschieden uns heute von Danone, aber ich hoffe, dass sich Danone
morgen nicht von China verabschiedet.“

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