„Weihnachtsgeld“ für geschädigte Urlauber
Erfolgreiche VKI-Sammelklage: Handelsgericht Wien spricht Schadenersatz zu.
Nach Auftreten einer Epidemie von Brech-Durchfall im türkischen Hotel Green Fugla
Beach war eine Infektion über Speisen und/oder Getränke im All-Inklusive-Club
naheliegend. Der Reiseveranstalter verweigerte aber die ausreichende Entschädigung
der Betroffenen, woraufhin der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer
„Sammelklage nach österreichischem Recht“ im Auftrag des Bundesministeriums für
Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) und in Koordination mit vier
Rechtsschutzversicherungen klagte. 37 Geschädigte sollten Schadenersatzansprüche
in Höhe von rund 55.000 Euro erhalten. Nach vierjährigem Verfahren sprach das HG
Wien nahezu den gesamten geforderten Schadenersatz zu. Die Ausbezahlung erfolgt
noch vor Weihnachten.
Der Reiseveranstalter hat für das Verschulden seiner Leistungsträger einzustehen, dieser
Ansicht ist das Handelsgericht Wien. Dem Kläger gelang es, den Anscheinsbeweis zu
führen, dass – nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen – die Erkrankungen auf eine
Salmonelleninfektion durch Speisen und/oder Getränke im Club zurückzuführen waren. Dem
beklagten Reiseveranstalter gelang es dagegen nicht, zu beweisen, dass seine
Erfüllungsgehilfen, sprich das Hotel, daran kein Verschulden trifft.
Das Gericht sprach – je nach individueller Belastung – Schmerzengeld und Schadenersatz
für entgangene Urlaubsfreude zu. Jene Personen, die persönlich erkrankt waren, bekamen
pro Tag der Erkrankung im Urlaub 50 Euro zugesprochen. Personen, die ohne selbst zu
erkranken Angehörige zu pflegen hatten, bekamen 30 Euro pro Tag. Nun – kurz vor
Weihnachten – wurden Kapital und Zinsen bezahlt, wodurch der VKI die Gelder auf die
Geschädigten aufteilen kann.
„Es freut uns besonders im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage, dass damit die erste
Sammelklage, die bei Gericht in dieser Sache entschieden wurde, im Zuge der Zahlung des
Schadenersatzes erfolgreich beendet werden konnte“, resümiert Dr. Josef Kubitschek,
Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Details zum Urteil gibt es auf www.verbraucherrecht.at