Jetzt urteilte das Landgericht im Streit Bionade gegen Bios – Beide Seiten sehen sich als Gewinner
Lesen Sie die Pressemitteilung von Bionade zuerst, darunter finden Sie die Erklärung von Bios:
Bionade vs. Nordmann: Gerichtsentscheid schwächt volle Produkttransparenz und Verbraucherinformation.
In Sachen Bionade gegen Nordmann hat das Landgericht Düsseldorf heute eine Entscheidung getroffen und die auf Antrag von Nordmann im Juni erlassene Einstweilige Verfügung teilweise aufgehoben. Demnach ist es Bionade auch weiterhin erlaubt, auf den Etiketten anzugeben, dass die Produkte Calcium und Magnesium als Zutat enthalten – aber, was aufgrund der Einstweiligen Verfügung künftig leider entfallen muss, sind die entsprechenden Mengenangaben dazu, die nach der europäischen Health-Claims-Verordnung – auf die sich Nordmann hier beruft – neuerdings nur noch ab einer bestimmten Menge möglich sind. D.h., die EV des Bionade Nachahmers Nordmann hat in letzter Konsequenz zu nichts anderem geführt, als dass Bionade dem Verbraucher diese wichtige Produktinformation künftig leider vorenthalten muss. Bleibt die Frage, was wohl die Verbraucher und die Verbraucherverbände zu dieser Entscheidung sagen, die zwar die neue europäischen Rechtslage berücksichtigt, der Forderung nach einer möglichst umfassenden Produkttransparenz im Kern widerspricht.
Die ursprüngliche Absicht von Nordmann, auf diesem Wege einen Lieferstopp gegen Bionade zu erwirken, ist jedenfalls fehlgeschlagen.
Hier nun die Erklärung von Bios:
BIOS setzt Zeichen im Sinne des Verbraucherschutzes – Bionade muss gesundheitsbezogene Aussagen zurücknehmen
Das Landgericht Düsseldorf hat durch ein heute verkündetes Urteil (AZ 37 O 74/08) die einstweilige Verfügung vom 10. Juni 2008 im Verfahren zwischen den Herstellern von BIOS und Bionade bestätigt. Danach sind die Angaben über das in Bionade-Getränken enthaltene Calcium und Magnesium unzulässig. Entsprechende Bionade-Werbeaussagen auf Etiketten, Broschüren, im Internet etc. sind verboten. Bionade muss bis 2. August 2008 alle Etiketten entsprechend umgestellt haben. Das Gericht hat damit eine im Sinne des Verbraucherschutzes erlassene europäische Rechtsvorschrift, auf die sich BIOS berufen hatte – die sogenannte EG-Health-Claims-Verordnung (HCVO) -, durchgesetzt. Damit wies das Gericht den Widerspruch der Bionade GmbH gegen die bereits erlassene einstweilige Verfügung zurück. Dies ist ein wegweisendes Urteil im Dschungel von Bio und Gesundheit, um den Verbraucher noch stärker aufzuklären. In der von Bionade im März begonnenen Auseinandersetzung hat das Unternehmen nun ein weiteres Mal vor Gericht gegen BIOS verloren.
Worum geht es in der EG-Health-Claims-Verordnung (HCVO)? Die HCVO regelt die Zulässigkeit und Mindeststandards von nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln. Wesentliche Ziele sind die Verbraucher europaweit vor Irreführung und Täuschung zu schützen und einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen. Die Festlegungen der HCVO beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
So wird darin u.a. auch festgelegt, welche Mindestmengen an Mineralstoffen für deren Auslobung erforderlich sind und welche Voraussetzungen die Auslobung eines Produkts mit dem Hinweis „Ohne Zuckerzusatz“ erfordert. Letzteres war Gegenstand des von Bionade angestrengten und erstinstanzlich weitgehend verlorenen Prozesses vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 09.05.08, Berufung in zweiter Instanz anhängig). Beide Gerichtsverfahren waren mit die ersten in Deutschland, die sich mit der Auslegung der HCVO befassten.
Welche Konsequenzen haben Urteile und HCVO für Bionade? Neben den aktuellen Änderungen von Etiketten und Werbung dürfen ca. 25 bisher verwendete Gesundheitsaussagen und einschlägige Werbeaussagen – insbesondere gegenüber Kindern und Sportlern – durch Bionade nicht mehr getroffen werden, wie z.B.:
– „Bionade … mit viel Calcium und Magnesium. Calcium für
die Knochen, Magnesium für den Kopf und die Muskeln“
– „Ein Liter Bionade enthält soviel Calcium wie 12 Pfund
Bananen…“
– „Calcium braucht vor allem der junge Mensch…“
usw.
Ebenso sind allgemeine Hinweise auf den Gehalt von Calcium oder Magnesium einschließlich von deren „gesunden“ Eigenschaften beim Getränk Bionade durch das noch nicht rechtskräftige Urteil verboten.
Welche Konsequenzen haben HCVO und Gerichtsurteile für BIOS? BIOS darf nach dem Urteil des LG Hamburg darauf hinweisen, dass BIOS ohne Zuckerzusatz hergestellt wird. Darüber hinaus darf BIOS deutlich machen, dass es gesundheitlich nicht dasselbe ist, raffinierten Kristallzucker oder natürliche Fruchtzucker aus hochwertigem Biosaft zu sich zu nehmen.
Weiterhin darf BIOS darauf hinweisen,
– wie viel Zucker anderen Getränken zugesetzt wurde,
– dass BIOS zudem kalorienarm nach der HCVO ist,
– dass BIOS auf Säureregulatoren verzichtet und generell nur
aus Mineralwasser, Biosaft, Biomalz, Bioaromen und
Kohlensäure und sonst nichts besteht und
– dass BIOS aus 100% Biorohstoffen hergestellt ist, da
erstmals zertifizierte Bioaromen bei einem Getränk
verwendet wurden.