Das Sozialgericht Bremen vergreift sich abseits des Sozialrechts am Bürgerlichen Gesetzbuch und droht dem ShopBlogger gerichtliche Schritte an ( www.shopblogger.de/blog/archives/2689-Behoerdenpost.html ):
„Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LGH Hannover vom 12.09.2001 – 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverletzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen „S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)“ eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*) handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.“
(Die Bindestriche in der Bezeichnung „Sozialgericht Bremen“ wurden vom ShopBlogger unnötigerweise hinzugefügt, um sein Ranking bei Google nicht noch mehr zu verbessern.)
Zur Sache:
Die redaktionelle Verwendung eines Namens – egal ob in einem laufenden Text oder als Überschrift – stellt keine unbefugte Namensverwendung dar, da der Autor sich nicht als Inhaber des Namens ausgibt. Naive Leser, denen mit der diskriminierten Webseite (Blogeintrag) suggeriert werden könnte, es handele sich um die offizielle Website des Sozialgerichts Bremen, finden sich außerhalb des Sozialgerichts Bremen (dessen Naivität ich nicht beurteilen kann) wohl kaum. Die Umtitulierung von „Sozialgericht Bremen“ in „Volle Ladung“ ist nicht erforderlich gewesen.
Daß bei der Darstellung von Webseiten in Browsern eine Überschrift erscheint, bevor die gesamte Seite dargestellt wird, ist clientenseitig zu vertreten. Der angefragte Server sendet die gesamte Webseite en bloc (von eingebundenen Seitenelemten mal abgesehen). Zudem ist es in allen Kulturkreisen so, daß Texte von oben nach unten, beginnend mit der Überschrift gelesen werden. Es ist geradezu ein Wesenselement einer Überschrift, daß ihr ein Textkörper folgt. Wer soll auf die naive Idee kommen, einer Überschrift folge kein Text, sie stünde gar allein?
Quelle: www.Abseits.de