EU-Herkunftsschutz

Vier Produkte der Insel Reichenau neu als geschützte geografische Angabe eingetragen – Dynamische Entwicklung beim EU-Herkunftsschutz

Salate, Gurken, Tomaten und Feldsalat von der Insel Reichenau stehen seit neuestem als „geschützte geografische Angabe“ unter Schutz der Europäischen Union. Damit steigt die Zahl der europaweit geschützten deutschen Produktbezeichnungen auf 42. Deutschland liegt im europäischen Vergleich derzeit auf Platz 6 hinter Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Griechenland. Allein innerhalb der vergangenen fünf Monate erhielten sechs Lebensmittel aus deutschen Regionen den EU-Schutz. Bereits seit Oktober 2007 tragen auch Holsteiner Karpfen und Bayerischer Meerrettich die Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“.

Die traditionsreichen Produkte mit EU-Schutz haben eines gemeinsam: Sie sind tief in ihrer namensgebenden Region verwurzelt. Geografische Besonderheiten und nicht zuletzt das Wissen und die Erfahrung der Erzeuger und Hersteller machen sie zu etwas Besonderem. Dazu Christian Müller, stellvertretender Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Reichenau-Gemüse eG: „Die Tomaten, Gurken und Salatsorten werden ausschließlich nach der Reichenauer Anbaumethode kultiviert. Sie verdanken ihre Eigenschaften überwiegend den hier vorherrschenden geografischen Verhältnissen. Der Bodensee als Lichtreflektor und Wärmespeicher sorgt für das spezifische, einzigartige Klima auf der Insel. Die Verbindung von natürlichen Einflüssen – also Licht und Temperatur – und die spezielle Kultivierung wirken sich so positiv auf die Qualität aus, dass das Gemüse von der Insel Reichenau über die Region hinaus einen besonderen Ruf genießt.“

Neben den bereits 42 eingetragenen deutschen Erzeugnissen – darunter bekannte Originale wie Allgäuer Emmentaler, Kölsch und Lübecker Marzipan – wurde für mehr als 60 Traditionsprodukte der Schutz beantragt. Hierzu zählen beispielsweise Münchner Weißwurst, Schwäbische Maultaschen, Teltower Rübchen und Rheinisches Apfelkraut.

Der EU-Herkunftsschutz

Unter EU-Schutz gestellt werden können Bezeichnungen von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. Basis hierfür bilden die Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 und Nr. 509/2006 des Rates der Europäischen Gemeinschaften. Die erstgenannte Verordnung schützt die Bezeichnungen regionaler Produkte auf Basis ihrer Herkunft, die Zweitgenannte schützt sie aufgrund ihrer besonderen Merkmale. Drei Schutzkategorien bestehen: Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.), die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.). Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) besteht mindestens eine Verbindung zwischen dem Herkunftsgebiet und einer der Produktionsstufen, bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) muss das Produkt in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Voraussetzung für eine Eintragung einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) ist, dass die Produkte entweder aus traditionellen Rohstoffen oder nach einer traditionellen Zusammensetzung oder aber nach einer traditionellen Herstellungs- bzw. Verarbeitungsmethode produziert werden.

Ingesamt unterliegen aktuell mehr als 750 Produkte aus 21 EU-Staaten diesem Schutz der EU.

www.geo-schutz.de

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