Milch soll Kuhmilch bleiben

Sojagetränke sind keine Milch

Die Verbraucher können sich nach geltendem Recht beim Milchkauf darauf verlassen, dass dieses Produkt von Kühen stammt. Bei Milch von anderen Säugetieren wie Ziegen oder Stuten muss die Tierart zusätzlich angegeben werden. Die Bezeichnung „Milch“ ist durch die EU-weit geltende Bezeichnungsschutzverordnung geschützt und tierischen Produkten vorbehalten. Ausnahmen sind nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen möglich. Ganz bewusst gehört der Begriff „Sojamilch“ nicht zu den Ausnahmen, so dass eine derartige Produktbezeichnung für Sojagetränke unzulässig ist. Beim Einkauf einer Milchtüte kann also keine Verbrauchertäuschung oder Verwechslung mit pflanzlichem Sojaerzeugnis erfolgen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich deshalb strikt gegen eine Ausweitung des Begriffs „Milch“ auf Sojagetränke aus.

In der jüngsten Vergangenheit sind auf EU-Ebene zunehmend Bestrebungen zu beobachten, wonach die strikte Trennung von Milch und Soja in Frage gestellt wird. Der DBV forderte die Bundesregierung, EU-Parlament und EU-Kommission auf, für Klarheit und Wahrheit bei der „Milch“-Kennzeichnung einzutreten. Die Beibehaltung diene auch dem Verbraucherschutz, betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born in Briefen an verantwortliche Politiker. Milch sei unerlässlicher Bestandteil insbesondere einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen. Dies dürfe nicht gefährdet werden. Wie unlängst vom Bundesinstitut für Risikobewertung festgestellt, könnten die in Sojadrinks enthaltenen Phytohormone mit erheblichen negativen Folgen für diese Verbrauchergruppe verbunden sein. Das Bundesinstitut hat auch die Empfehlung ausgesprochen, Sojanahrung für Säuglinge nur nach ärztlicher Empfehlung anzuwenden. Selbst bei einer Unverträglichkeit von Milchsorten rät das Bundesinstitut von einem Ersatz der Milch durch Soja ab. Gleiches gilt bei einer Kuhmilchallergie, weil das Sojaprotein selbst allergische Reaktionen auslösen könne.

Mittlerweile erhält der Bauernverband in seiner Forderung Unterstützung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Staatssekretär Gerd Lindemann sagte dem Verband „volle Rückdeckung“ bei den anstehenden Beratungen in Brüssel zu.

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