Feta ab Oktober 2007 nur noch aus Griechenland

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass der Schutz der Käsebezeichnung „Feta“ als Ursprungsbezeichnung rechtmäßig ist. Damit darf nach Ablauf einer Übergangsfrist ab Mitte Oktober 2007 Käse nur noch die Bezeichnung „Feta“ tragen, wenn dieser in bestimmten Teilen Griechenlands aus Schafmilch oder einer Mischung von Schaf- und Ziegenmilch hergestellt ist. Die Klagen Deutschlands und Dänemarks gegen den Schutz der Bezeichnung Feta wurden abgewiesen, weil diese nicht nachgewiesen haben, dass Feta eine nicht schutzfähige Gattungsbezeichnung ist.

Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) in Bonn nimmt diese EuGH-Entscheidung mit Befremden zur Kenntnis. Nach seiner Auffassung wurde die Chance vertan, den Missbrauch von Bezeichnungsschutzregelungen durch Mitgliedstaaten zum eigenen wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Seit Jahren versuchen verschiedene EU-Mitgliedstaaten, Käsegattungen durch die Eintragung des jeweiligen Namens als Ursprungsbezeichnung oder geographische Angabe nach der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zu schützen und somit für sich alleine zu beanspruchen.

Darüber hinaus sieht der MIV in dem Urteil einen Widerspruch in der Argumentation des Gerichtshofs, der selbst 1999 in seiner ersten Feta-Entscheidung auf eine frühere Erklärung der EU-Kommission und des Rates ausdrücklich Bezug genommen hat, wonach die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 der weiteren Vermarktung rechtmäßig in den Verkehr gebrachter Erzeugnisse nicht entgegenstehen solle, sofern die Vermarktung den redlichen und traditionellen Gebräuchen nicht zuwiderlaufe und keine Verwechslungsgefahr schaffe. Da Feta seit Jahrzehnten in zahlreichen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellt und unter dieser Bezeichnung vermarktet wird, trifft diese Voraussetzung auf Feta zweifelsfrei zu.

Ob die Europäische Kommission die heutige Feta-Entscheidung als Sieg in ihrem Kampf um den Schutz von Ursprungsbezeichnungen feiern kann, bleibt abzuwarten. Die heutige höchstrichterliche Entscheidung wird die Polarisierung unter den Mitgliedstaaten bezüglich der Akzeptanz der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 verstärken. Im Rahmen der WTO-Verhandlungen bemüht sich die EU darum, den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben weltweit auf alle Lebensmittel auszudehnen. Gelingen kann dies nur, wenn die EU selbst ein sich schlüssiges Schutzsystem hat, das von allen Mitgliedstaaten getragen wird.

Der Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) repräsentiert circa 90 leistungsstarke, mittelständische Unternehmen. Diese stellen mit einem Jahresumsatz von rund 20 Milliarden Euro den größten Bereich der deutschen Ernährungsindustrie dar.

www.milchindustrie.de

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12 Antworten auf „Feta ab Oktober 2007 nur noch aus Griechenland“

  1. Ich bin absolut einverstanden mit der Entscheidung. So werde ich in Zukunft wenigstens nicht mehr Feta aus Kuhmich bekommen. Ich habe beim Einkauf wirklich nicht immer die Zeit 3/4 der Zeit darauf zu verwenden, ob ich wirklich kaufe was ich suche (permanentes Lesen von Etiketten.
    Weiter so mit klaren Fakten

  2. Ich bin absolut einverstanden mit der Entscheidung. So werde ich in Zukunft wenigstens nicht mehr Feta aus Kuhmich bekommen. Ich habe beim Einkauf wirklich nicht immer die Zeit 3/4 der Zeit darauf zu verwenden, ob ich wirklich kaufe was ich suche (permanentes Lesen von Etiketten.
    Weiter so mit klaren Fakten

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