Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden abgeschafft

Neue fälschungssichere EU-Zulassungsdokumente ab 01.10.2005

Ab dem 01.10.2005 geben die Zulassungsbehörden die neuen Zulassungsdokumente aus. Es handelt sich hierbei um die Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief).

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Alle Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis die Ausstellung neuer Dokumente, beispielsweise bei Halterwechsel erforderlich wird.

Künftig sind in dem Teil II lediglich die wesentlichen Daten aufgeführt, u. a. Handelsbezeichnung, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Farbe und Hubraum.

Statt wie bisher 6 sind hier künftig lediglich zwei namentliche Haltereinträge vorgesehen. Die Anzahl der Vorhalter wird als Ziffer gesondert ausgewiesen.

Die für die Zulassung und Kontrolle des Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten.

Durch spezielle Sicherheitsmerkmale sind die Dokumente gegen Fälschungen abgesichert. Die vereinheitlichten EU-Zulassungsdokumente erleichtern im europäischen Ausland die Zulassung von Fahrzeugen sowie deren Kontrolle.

Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert im Zentralen Fahrzeugregister sämtliche technische Daten der Fahrzeuge und stellt diese Daten im Online-Verfahren den Zulassungsbehörden zur Verfügung, die diese Daten dann direkt in die neuen Dokumente eindrucken können.

Mit der Einführung der neuen Zulassungsdokumente sind auch für die Kfz-Statistiken im Kraftfahrt-Bundesamt weitreichende Veränderungen verbunden.

Die Umstellung der Datenstruktur auf das neue Format macht den Monatsabschluss zum 30.September 2005 erforderlich. Stichtagszahlen zum 30. September des Vorjahres sollen hier für Vergleichbarkeit sorgen. Die nach dem 30.09.2005 eintreffenden Meldungen werden im Oktober berücksichtigt.

www.kba.de

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