Von Bremer Bier bis Allgäuer Emmentaler, von Kölsch bis Spreewälder Gurken: Deutschlands Regionen bieten eine Fülle an
traditionellen Köstlichkeiten. Blickt man zudem ins europäische
Ausland, offenbart sich dem Feinschmecker ebenfalls eine große
Vielfalt an landestypischen Originalen – französischer Roquefort,
italienischer Parma-Schinken und griechische Kalamata-Oliven sind
bekannte Beispiele. Um diese Produkte vor Nachahmung zu schützen und
eine damit einhergehende Irreführung von Verbrauchern zu vermeiden,
hat die EU drei Schutzbezeichnungen eingeführt: geschützte
Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe und garantiert
traditionelle Spezialität. Europaweit genießen über 700 Lebensmittel
den EU-Schutz – darunter 36 deutsche Produkte.
Lebensmittel, die als geschützte geografische Angabe oder
geschützte Ursprungsbezeichnung bei der EU registriert sind, deuten
bereits mit ihrem Namen darauf hin, dass sie eine besondere
Verbindung zu einer Region oder einem Gebiet haben. Ein Beispiel ist
Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch. Das Schwäbisch
Hällische Landschwein – aufgrund seines schwarzen Kopfes auch
liebevoll "Mohrenköpfle" genannt – ist ein wahrhaft königliches
Rasse-Tier. Bereits im Jahr 1820 ließ König Wilhelm I. von
Württemberg chinesische Maskenschweine mit der heimischen Landrasse
kreuzen. Das Ergebnis war eine genügsame, vitale und äußerst
fruchtbare Schweinerasse. Dank seiner viel gerühmten Qualität machte
sich das Fleisch weit über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus
einen Namen.
Auch Nürnberger und Thüringer Rostbratwürste reihen sich in die
Liste der EU-weit geschützten Produktbezeichnungen ein. Die bekannten
Würste sind ebenfalls traditionelle Wahrzeichen ihrer Regionen.
Nürnberger Bratwürste wurden bereits 1313 namentlich in einer Urkunde
erwähnt. Thüringer Rostbratwürste sind seit 1404 bekannt und heiß
begehrt. Beide Wurstsorten sind als geschützte geografische Angabe
europaweit vor Nachahmung geschützt. Für Verbraucher bedeutet das:
Wer eines der Produkte mit dem EU-Label kauft, erhält stets die
Originale in der bekannten, gleichbleibenden Qualität.
Das gilt natürlich auch für die Lüneburger Heidschnucke. Das zarte
Fleisch mit seinem wildbretartigen Geschmack ist nicht nur als
traditionsreiche regionale Gaumenfreude bekannt, die Grauen Gehörnten
Heidschnucken werden auch als "Landschaftspfleger" eingesetzt. Seit
Jahrhunderten sind die genügsamen Schafe in der Lüneburger Heide zu
Hause. Sie fressen das Heidekraut ab und sorgen so dafür, dass die
Landschaft nicht "verbuscht". Eine Alternative ist Fleisch von der
Diepholzer Moorschnucke. Der feine, aromatische Geschmack wird durch
die Kräuter- und Wildpflanzennahrung im artgerechten, geschützten
Lebensraum beeinflusst. Lüneburger Heidschnucke und Diepholzer
Moorschnucke sind seit 1998 als geschützte Ursprungsbezeichnungen bei
der EU registriert.
Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch, Thüringer und
Nürnberger Rostbratwürste, Lüneburger Heidschnucke und Diepholzer
Moorschnucke haben neben dem EU-Schutz noch eine weitere
Gemeinsamkeit: Sie passen hervorragend zur aktuellen Grillsaison. Und
was schmeckt besser zum würzigen Grillgut als ein kühles Bier? Ob
Dortmunder, Wernesgrüner oder Kulmbacher – die EU-weit geschützten
Biere bieten für jeden Geschmack das Richtige. Weitere Informationen
zum EU-Schutz gibt es unter www.geo-schutz.de .