Reinheitsgebot für Bier soll Weltkulturerbe werden
Das Reinheitsgebot wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen – Galt es zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach seiner Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland