Advertorial. Mit einer Reiseversicherung lässt sich der Urlaub mit gutem Gefühl antreten. Oft genug erleben Versicherte bei einer Schadensmeldung jedoch eine Ablehnung der Ansprüche durch den Versicherer. Der Grund sind sehr häufig falsche Annahmen über den bestehenden Versicherungsschutz.
Häufige Fehler beim Abschluss einer Reiseversicherung
Zumindest bei Auslandsreisen ist eine Reiseversicherung sinnvoll. Reiseversicherungen können aus verschiedenen Komponenten bestehen. Die beiden wichtigsten Komponenten sind die Reiserücktrittskostenversicherung und die Auslandskrankenversicherung. Es gibt jedoch weitere Policen wie Gepäckversicherungen oder auch Reisekomfortversicherungen. Letztere eignen sich insbesondere für Vielreisende und ermöglichen zum Beispiel bei Flugverspätungen den Zugang zu Lounges.
Die verschiedenen Komponenten von Reiseversicherungen können in einem Vertrag zusammengefasst oder separat gebucht werden. Ein Beispiel für eine kombinierte Reiseversicherung findet sich bei der allgemeinen Reiseversicherung auf der Webseite der Generali. Hier sind eine Reisegepäckversicherung, eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Reiseassistenz inklusive Auslandsreisekrankenversicherung enthalten.
Schon beim Vertragsabschluss gibt es eine Reihe von Unterschieden. Bei manchen Versicherungen sind Verbraucher versicherte Person, bei anderen Versicherungsnehmer. Entscheidend ist, dass alle zu versichernden Personen auch tatsächlich zum versicherten Personenkreis gehören. Häufig bietet eine Reiseversicherung Vorteile, wenn sich im Versicherungsschein die versicherten Personen benennen lassen. Ansonsten bezieht sich der Personenkreis häufig auf Haushaltsmitglieder und/oder Verwandte. Paare, die nicht zusammenwohnen, benötigen dann ggf. zwei Policen.
Klarheit sollte auch mit Blick auf die versicherten Gegenstände und die versicherten Risiken bestehen. Unter welchen Umständen wird ein Gepäckstück bei Verlust erstattet? Wie verhält es sich mit Sportgeräten? Welche Ausschlusskriterien und Obliegenheitsverletzungen gelten (zum Beispiel kurzes Außerachtlassen des Gepäcks am Flughafen)?
So zahlt die Reiseversicherung am Ende auch
Die Reiserücktrittskostenversicherung oder die Auslandskrankenversicherung wollen nicht zahlen? Häufig gibt es dafür aus Sicht der Versicherer einen guten Grund.
So zahlt etwa die Reiserücktrittsversicherung nur, wenn Reisen aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden, schweren Erkrankung nicht angetreten werden können. Vor allem bei Erkrankungen lehnen die Versicherer die Zahlung mitunter ab – allerdings häufig auch zu Recht.
So können Versicherte mit bestimmten Vorerkrankungen den Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen, wenn der Reiserücktritt aufgrund einer solchen Vorerkrankung erfolgt. Das gilt auch dann, wenn der Erkrankungsverlauf grundsätzlich eine Reise zulässt, dann aber eine Änderung im Erkrankungsverlauf die Reise unmöglich macht. In diesem Fall liegt zwar eine schwere, aber keine plötzliche Erkrankung vor.
Ein weiteres häufiges Problem aus der Entscheidungspraxis betrifft Arztbesuche im Vorfeld der Reise. Wer etwa eine Woche vor Reisebeginn krank wird, sucht möglicherweise ein Arzt darf, ohne im Anschluss zu wissen, ob die Reise angetreten werden kann.
Die Versicherungsbedingungen von Reiserücktrittversicherungen sehen jedoch vor, dass ein Storno nach Bekanntwerden einer Reisen ausschließenden Erkrankung unverzüglich vorgenommen werden muss. Hier können Versicherungsnehmer beim ersten Arztbesuch mit einer unklaren medizinischen Situation leicht Abhilfe schaffen und sich die Reisefähigkeit durch den Arzt attestieren lassen.
Ein weiteres Missverständnis rund um Reiseversicherung betrifft die Übernahme von Behandlungskosten für sogenannte vorhersehbare Behandlungen. Wer aufgrund einer bekannten Erkrankung im Ausland medizinisch behandelt werden muss, kann sich diese Kosten nicht zwingend vom Versicherer erstatten lassen.
Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen. Gut sind Klauseln, die die Übernahme sämtlicher Behandlungskosten sowie medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte zusichern. Klauseln wie die Zusicherung der Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungen oder nicht aufzuschiebender Behandlungen sind dagegen Ausschlussklauseln.
Aussagekräftige Belege verlangen
Wer im Ausland etwa im Krankenhaus behandelt wird, profitiert häufig von einer Kostenübernahmegarantie des Versicherers gegenüber der Klinik. Darauf verlassen sollten sich Reisende aber nicht: Mitunter müssen Urlauber auch in Vorleistung gehen.
Dies gilt ganz besonders bei kleineren medizinischen Behandlungen. Dann erstellen Arzt oder Klinik eine Rechnung, die bei der Reiseversicherung einzureichen ist. Hier ist es entscheidend, auf aussagekräftige Belege zu bestehen, sonst verweigert die Versicherung später die Zahlung. Nachträglich an die benötigten Dokumente zu kommen ist je nach Reiseziel nicht immer einfach.
Aus den Dokumenten sollten unbedingt die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers, die Diagnose und der Behandlungszeitraum vermerkt sein. Außerdem müssen die durchgeführten medizinischen Leistungen, dass dafür in Rechnung gestellte Honorar sowie verschiedene Medikamente mit den Angaben zu Kosten aufgeführt werden.
Im Fall einer zahnärztlichen Behandlung müssen unbedingt die behandelten und gegebenenfalls (provisorisch) ersetzten Zähne mitsamt weiterer erbrachter Leistungen vermerkt sein.
Ein Tipp: In vielen Ländern werden Dokumente standardmäßig in der Landessprache ausgestellt. Auf Anfrage ist es häufig möglich, zumindest englischsprachige Dokumente zu erhalten. Dies vereinfacht den Vorgang erheblich. Fremdsprachige Dokumente (zum Beispiel in Thailändisch verfasst) müssen Versicherungsnehmer gegebenenfalls auf eigene Kosten übersetzen lassen.
Gerade wer länger und weiter fort unterwegs ist und eine Reiseversicherung mit Jahresschutz abschließt sollte nachfragen, ob auch Kosten für englischsprachige Dokumente anfallen.
Maximale Reisedauer berücksichtigen
Günstiger als Abschluss einer Police für jede einzelne Reise ist häufig der Abschluss einer Jahresreiseversicherung. Diese deckt Auslandsaufenthalte bis zu einem bestimmten Zeitraum pro Jahr ab und erfüllt damit die Ansprüche von Urlaubern. Die Jahresreiseversicherung ist insbesondere empfehlenswert, wenn mehrere Reisen pro Jahr geplant sind.
Wer länger verreist, muss auf einen längeren Schutz achten – der auch etwas mehr kosten kann. So informiert etwa die Auslandskrankenversicherung der Generali darüber, dass auch Auslandsaufenthalte von einem Jahr bis hin zu fünf Jahren abgedeckt werden können.
Freizeitversicherung: Nicht die Reise, sondern die Aktivität versichern
Eine Alternative bzw. Ergänzung zur Reiseversicherung können Freizeitversicherungen sein. Diese sind typischerweise weltweit gültig und schützen etwa Gegenstände die für aufwändige Hobbys wie Jagd, Segeln oder Golf benötigt werden.
Die Freizeitversicherung der Generali informiert darüber, dass die Police eine Allgefahrendeckung mit weltweitem Schutz und Neuwertentschädigung bietet. Kommen also Jagdutensilien, Golfausrüstung oder andere teure Gegenstände aus Hobbysport und Freizeit abhanden, leistet der Versicherer Ersatz.
Nicht nur auf den Preis achten
Wer mit einem guten Versicherungsschutz unterwegs sein möchte, sollte nicht am falschen Ende sparen. Sehr günstige Versicherungen bieten häufig nur einen lückenhaften Versicherungsschutz. Besonders schlecht schneiden häufig kostenlose Reiseversicherungen ab, die es etwa in Verbindung mit Kreditkarten gibt.
Neben den Prämien sollte der Service eine wichtige Rolle spielen. Wer Ausland in Not gerät, sollte 24/7 auf einen geschulten Service zurückgreifen können, der aus der Ferne schnell und kompetent weiterhilft – etwa bei medizinischen Fragen oder der Suche nach Ansprechpartnern vor Ort. Bei einer Jahresreiseversicherung sind solche Services tendenziell etwas besser als bei sehr kurzfristigen Policen.