In einer (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung im von mir betreuten einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen verbietet das Landgericht Köln der Deutsche Lufthansa AG, im Falle einer Annullierung von Passagieren eine Zuzahlung für eine Umbuchung zu verlangen.
Auch schon vor Corona kam es vereinzelt zu Annullierungen von Flügen. Die Anzahl dieser Fälle hat in den letzten Fällen drastisch zugenommen. Airlines versuchen derzeit mit allen Mitteln, Erstattung zu vermeiden, um so Liquidität zu bewahren. Gutscheine sind dabei aus Sicht der Airlines besonders beliebt.
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