Trotz aller europäischen Gesetze bleibt Roaming ein Risiko für den Geldbeutel. Vor allem auf dem Schiff und im Flugzeug kann es weiterhin teuer werden. Eine Kosten-Obergrenze gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps für die Reise.
„Roaming ist nicht gleich Roaming“, erläutert Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale. „Für das Schiff und das Flugzeug gelten weder die verbraucherfreundlichen EU-Regeln noch die speziellen Roaming-Reisepakete der Telekommunikationsunternehmen. Deshalb werden Kunden immer noch von teils horrenden Kosten überrascht.“
Vierstellige Rechnungen
Dass am Ende des Urlaubs tausende Euro über Bord gegangen sind, ist leider kein Einzelfall. Es ist die Folge, wenn es Anbieter gibt, die für gerade einmal 10kB 7 Cent berechnen. 100MB würden dann über 700 Euro kosten. Das Problem: Manchmal wissen Verbraucher gar nicht, wie hoch die Kosten sind. Eine SMS mit Kosteninformationen kommt teilweise spät oder gar nicht. Vermeiden lassen sich böse Überraschungen, indem man das Gerät nur im Flugmodus oder wenigstens mit WLAN betreibt und dabei die Kosten im Blick hat. Eine manuelle Mobilfunknetzwahl ist ebenso empfehlenswert. Auch automatische Updates oder E-Mail-Aktualisierungen können zwischenzeitlich deaktiviert werden, damit weniger Daten im Hintergrund geladen werden.
Beanstandung und Beratung
„Rechnungen können Sie innerhalb von acht Wochen beanstanden“, so Peter Lassek. „Etwa die Verletzung von Informationspflichten könnte ein Grund zur Beanstandung sein. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen.“