Im vergangenen Jahr kauften über 85 % der Deutschen Internetnutzer online ein. Regelungen zu Rückgabefristen, Zahlungsbedingungen und Stornierungen sind den meisten Konsumenten daher bestens bekannt – denken sie zumindest.
Ihre Rechte beim Online Shopping
Tatsächlich gibt es einige Rechte, die Online-Shoppern zustehen, von denen nur die wenigsten wissen. Trusted Shops sammelt die 5 häufigsten Wissenslücken:
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay oft freiwillig 30 Tage), im Anschluss haben Konsumentinnen dann zusätzlich 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzusenden. Der Widerruf (z. B. per E-Mail) und die Rücksendung können also zeitlich voneinander abweichen, sodass die Ware länger als 14 Tage getestet werden kann. Bei Nutzung über eine Prüfung hinaus müssen Käuferinnen jedoch womöglich einen sogenannten Wertersatz leisten.
Werden zwei Waren auf einmal bestellt, aber getrennt geliefert, läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware. Erscheint also etwa das zweite bestellte Buch erst in drei Monaten, können Kunden auch das erste, sofort gelieferte noch nach drei Monaten und 14 Tagen widerrufen. Anders ist dies aber bei regelmäßiger Lieferung im Rahmen von Abos (z. B. Rasierklingen, Katzenfutter etc.): Hier läuft die Frist ab Erhalt der ersten Ware.
Nur die wenigsten Waren sind Hygieneartikel und vom Widerruf ausgenommen. Auch probegeschlafene Matratzen können laut EuGH zurückgeben werden, ebenso getragene Badeanzüge oder Schuhe. Aber Achtung: Bei Nutzung über eine Prüfung hinaus müssen Verbraucher unter Umständen Wertersatz leisten, sodass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Hierfür ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen Wertersatz Voraussetzung.
Auch wenn die Originalverpackung fehlt, können Konsumentinnen die Ware im Rahmen des Widerrufs zurücksenden. Die häufig verwendete AGB-Klausel: „Rücksendung nur in Originalverpackung“ ist unwirksam. Ein Toaster kann also auch in einem Schuhkarton retourniert werden, ohne dass der Händler etwas vom Kaufpreis abziehen dürfte. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verpackung Teil des (hochwertigen) Produktes ist, wie z. B. bei einer Rolex-Uhr oder einem Parfüm. Hier dürfen Konsumentinnen zwar auch widerrufen, müssen aber mit Abzügen bei fehlender Verpackung rechnen.
Wenn ein Vertrag geschlossen ist, kann der Händler nicht seinerseits einfach die Bestellung „stornieren“ – beispielsweise, wenn die Ware ausverkauft ist oder ein falscher Preis ausgezeichnet war. Das geht nur unter engen Voraussetzungen wie einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum. Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist meist schon mit Bestellung geschlossen, wenn diese mit der sofortigen Bezahlung (z. B. Paypal) zusammenfällt, auch wenn der Shop in seinen AGB schreibt, ein Vertrag komme erst mit Lieferung zustanden.
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