Airlines müssen sich um Reisende kümmern

Bei Schnee und Eis geht man juristisch von höherer Gewalt aus - Die Fluggesellschaft wird demnach nicht als Schuldige gesehen - Die Airline muss also keine Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge an ihre Kunden leisten - Kunden haben aber einen Anspruch auf Betreuung - Hotel ist Pflicht weiterlesen ...
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