Einmal pro Jahr soll der Kontrolleur im Betrieb erscheinen, so will es das Gesetz - Doch beim online-Handel stößt das System an seine Grenzen - Denn meist weiß die Überwachung gar nicht, wer Lebensmittel online anbietet - Eigentlich muss sich zwar jeder Händler bei der Behörde registrieren, viele tun das jedoch nicht - ob aus Absicht oder Unwissen sei dahingestellt - Eine automatisierte Recherche-Software soll hier Licht ins Dunkel bringen
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