Ärger mit dem Fluggepäck – richtig reklamieren

Bei verspätet zugestelltem Reisegepäck gilt, dass dringend notwendige Dinge (wie z.B. Toiletteartikel oder Kleidung) am Zielort nachgekauft und der Fluglinie in Rechnung gestellt werden dürfen. Welche Gegenstände unter "dem Notwendigsten" zu verstehen sind, hängt natürlich auch vom Zweck der Reise ab weiterlesen ...

Keine Rechtslosigkeit im Sommerschlussverkauf

Grundsätzlich gilt für den Sommerschlussverkauf: Mit den Preisen purzeln nicht die Käuferrechte! Fällt dem Käufer nicht sofort nach dem Kauf eines Produkts auf, dass dieses Mängel hat, kann immer noch reklamiert werden, denn verjährt ist der Fall erst nach zwei Jahren ab dem Kauf weiterlesen ...