Ärger mit dem Fluggepäck – richtig reklamieren
Bei verspätet zugestelltem Reisegepäck gilt, dass dringend notwendige Dinge (wie z.B. Toiletteartikel oder Kleidung) am Zielort nachgekauft und der Fluglinie in Rechnung gestellt werden dürfen. Welche Gegenstände unter "dem Notwendigsten" zu verstehen sind, hängt natürlich auch vom Zweck der Reise ab weiterlesen ...