„Hin- und Rückflugklausel“ bei AUA und Lufthansa gesetzwidrig
Diese Klausel regelt, dass der Kunde, lässt er einen Flug verfallen, nachträglich mit dem (i.d.R. höheren) Preis eines One-Way-Tickets belastet werden kann - es kann auch nicht mehr die Beförderung verweigert werden! weiterlesen ...