Starbucks mogelt
Mogelpackung war doppelt so groß wie erforderlich
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte die Starbucks Manufacturing EMEA B.V. wegen Teepackungen, die nicht einmal zur Hälfte mit Teebeuteln gefüllt waren. Das Handelsgericht (HG) Wien entschied, dass diese Packungen irreführend sind. „Der VKI ist derzeit mit vielen Anfragen zum Thema Mogelpackungen konfrontiert. Es gibt in Österreich aber noch nicht viele Urteile zu diesem Thema weiterlesen ...