„Ossi“ ist keine ethnische Herkunft

Ein Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt und auf dem Lebenslauf "Ossi" notiert - Deswegen hatte die gebürtige Ost-Berlinerin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlangt und verloren weiterlesen ...
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