Smoothie

Bislang ist der Begriff 'Smoothie' nicht lebensmittelrechtlich geschützt oder definiert. Es gibt auch keine Vorschriften zu Herstellungsverfahren - Bei Fertigprodukten liefert die Verkehrsbezeichnung zumindest Hinweise auf die Zusammensetzung - Ob Fertigprodukt oder Eigenkreation - ein Durstlöscher ist ein Smoothie in keinem Fall: "Ein solcher Drink enthält so viele Nährstoffe, dass er als Zwischenmahlzeit bewertet werden muss" weiterlesen ...
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