Die neuen Grenzwerte sind bereits in Kürze für alle Lebensmittel und Futtermittel aus Japan anzuwenden - auch, wenn sie über ein anderes Land nach Deutschland gelangen - Neu ist auch eine Klarstellung für Fische und Fischereierzeugnisse: Die EU-Vorschriften sind für alle Produkte aus den Küstengewässern der betroffenen japanischen Regionen verbindlich, unabhängig davon, wo sie an Land gebracht wurden
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