Airlines müssen sich um Reisende kümmern
Bei Schnee und Eis geht man juristisch von höherer Gewalt aus - Die Fluggesellschaft wird demnach nicht als Schuldige gesehen - Die Airline muss also keine Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge an ihre Kunden leisten - Kunden haben aber einen Anspruch auf Betreuung - Hotel ist Pflicht weiterlesen ...