Neue Mitarbeiter sofort melden, sonst ist’s Schwarzarbeit
Für die Branchen der Fleischwirtschaft, des Gast- und des Schaustellergewerbes gilt bereits seit 2009 die Sofortmeldepflicht bei den Sozialversicherungen - Das bedeutet, jeder Beschäftigte muss bei Arbeitsantritt bereits gemeldet sein - Bei Verstößen drohen bis zu fünf Jahre Haft weiterlesen ...