Chemikalien gehören zum Alltag. Ob als Haushaltsreiniger, als Bestandteil von Babywindeln oder als Weichmacher im Plastik – immer hat der Mensch Kontakt mit Chemikalien. Über die Atemluft, die Nahrung oder die Haut gelangen chemische Verbindungen in den Körper. In den meisten Fällen ist dies kein Problem, manchmal jedoch schon. Die neue europäische Chemikalien-Verordnung „REACH“, die am 1. Juni 2007 in Kraft tritt, soll Verbraucher und Umwelt deshalb besser vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen schützen. Was genau sich für Verbraucher ändert, darüber informiert die Broschüre „REACH: Die neue Chemikalienpolitik in Europa“, die das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verordnung veröffentlicht hat. Interessierten gibt sie einen detaillierten Überblick über die Grundlagen der Chemikaliensicherheit und das neue Chemikalienrecht.
„REACH“ steht für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Von der neuen Verordnung werden sowohl Verbraucher profitieren als auch Beschäftigte, die Chemikalien ausgesetzt sind. REACH überträgt der Industrie deutlich mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten. Zwischen 2007 und 2018 müssen Hersteller und Importeure stufenweise rund 30.000 seit vielen Jahren auf dem Markt befindliche Chemikalien und deren Verwendungsbereiche bei der neu gegründeten Europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki registrieren lassen. Dafür müssen die Hersteller die Risiken der Chemikalien bewerten. Hierzu müssen sie erstmals die Sicherheit von gefährlichen Stoffen beurteilen und ihre Untersuchungen dokumentieren. Besonders gefährliche Stoffe unterliegen einem Zulassungsverfahren. Es wird erwartet, dass solche Stoffe deshalb langfristig durch weniger gefährliche ersetzt werden.
Außerdem müssen Hersteller künftig nachweisen, dass die Stoffe, die sie verwenden, die Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährden, und dazu umfangreiches Datenmaterial vorlegen. Aber REACH hat auch Grenzen. Die Regelungen gelten nicht für alle Stoffe. Die Pflicht zur Information der Verbraucher über Risiken wurde zwar deutlich erweitert, greift aber nicht in allen Fällen. Auch die Kontrolle von Importprodukten auf mögliche Risiken wird lückenhaft bleiben.
Was genau sich ab dem 1. Juni für Verbraucher ändert, darüber informiert die neue Broschüre des BfR. Anhand von Beispielen gibt sie einen Überblick über das bisher und das künftig geltende Chemikalienrecht, über Kennzeichnungsregelungen und Testmethoden. Dabei müssen moderne, tierversuchsfreie Verfahren berücksichtigt werden, die unter anderem im BfR entwickelt wurden.
Die Broschüre richtet sich an interessierte Verbraucher und Multiplikatoren. Die für den Verbraucher wichtigsten Aspekte von REACH werden im Text laienverständlich dargestellt und durch Grafiken und Tabellen veranschaulicht. Die Broschüre ist kostenlos und kann schriftlich in der Pressestelle des BfR (pressestelle@bfr.bund.de oder per Fax unter 030-8412-4970) angefordert werden.